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   BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65   

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BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 (https://dejure.org/1965,734)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 (https://dejure.org/1965,734)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 (https://dejure.org/1965,734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des Wahlvorstandes - Mehrheit der Arbeitnehmer - Bestellung des Wahlvorstandes - Betriebsversammlung - Zahl der Wahlvorstandsmitglieder - Geheime Abstimmung - Nachwahl des Wahlvorstandsvorsitzender - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 41
  • BB 1966, 367
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Andererseits ist diese Passung des § 16 BetrVG aber nicht, wie die Antragegegnerin meint, bei der hier vertretenen Auslegung völlig sinnlos, Vielmehr besteht durchaus die Möglichkeit, daß der Gesetzgeber diese Worte gebraucht hat, um damit auszudrücken, daß es auf alle in der Betriebsversammlung anwesenden Arbeitnehmer ankommt., nicht nur auf diejenigen unter ihnen, die zur Betriebsratswahl wahlberechtigt sindo Es kann also durch die Worte "Mehrheit der Arbeitnehmer" klargestellt werden sollen, daß an der Wahl des Wahlvorstandes alle Arbeitnehmer des Betriebes teilnehmen dürfen, nicht nur diejenigen, die später den Betriebsrat wählen dürfen., Zu Unrecht beruft sich demgegenüber die Rechtsbeschwerde auf die Rechtsprechung des Senats zu § 13 BetrVG (vgl, BAG 1, 46 = AP Nr, 1 zu § 13 BetrVG), In jenem Pall ist die Interessenlage nämlich eine ganz andere.

    Der Senat hat vielmehr eine solche Kostenentscheidung stets abgelehnt (BAG 1, 46 1 5 0 / = AP Nr, 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 /ß l± 7 = AP Nr, 2 zu § 81 ArbGG)" Dabei ist zu verbleiben, gez, Dr" Schröder Dr» Gröninger Wichmann Dr" Rothweiler Dr" Dr" Löwisch.

  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Beschlußverfähren möglichste Freiheit geboten, wie der Senat bereits in BAG 14, 164 (166) = AP Nr, 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung und in AP Br, 6 zu § 3 BetrVG ausgesprochen hat c Auch die Rechtsbeschv/erde erhebt insoweit keine Bedenken,.

    Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat entspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers, Auch ist es in vielen Fragen für den Arbeitgeber einfacher, mit einem Betriebsrat zu verhandeln und, vielleicht durch Betriebsvereinbarungen, allgemeine Regelungen zu schaffen, als an je den einzelnen Arbeitnehmer heranzutreten; denn es ist erfahrungsgemäß bei einer großen Belegschaft mit oft stark divergierenden Vorstellungen und Wünschen schwierig durch Verhandlungen mit einer Vielzahl einzelner Arbeitnehmer eine allgemeine, einheitliche Regelung zu treffen, an der dem Arbeitgeber in vielen Fällen gelegen sein kann (vgl. dazu BAG 3, 266 7 3 7 = AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG; BAG 14, 164 /1"I747 = AP Nr, 2 zu § 56 EetrVG Entlohnung), Ob im Streitfall, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Arbeitgeber die Einladung zur Betriebsversammlung nur abgezeichnet oder ob er sie selbst erlassen hat, spielt aus diesem Grunde keine entscheidende Rolle, - 14.

  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Las ergibt sich aus den §§ 1 und 8 Abs. 1 BetrVG (BAG 14, 82 ß G J = AP Nr, 5 zu § 3 BetrVG), Die die Betriebsratswahl regeln den Gesetzesvorschriften sind also so auszulegen, daß der Zweck des Gesetzes nach Möglichkeit erreicht wird.
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Der Senat hat vielmehr eine solche Kostenentscheidung stets abgelehnt (BAG 1, 46 1 5 0 / = AP Nr, 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 /ß l± 7 = AP Nr, 2 zu § 81 ArbGG)" Dabei ist zu verbleiben, gez, Dr" Schröder Dr» Gröninger Wichmann Dr" Rothweiler Dr" Dr" Löwisch.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 521/54

    Kündigung bei Aussperrung - Mitbestimmung im personellen Bereich

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat entspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers, Auch ist es in vielen Fragen für den Arbeitgeber einfacher, mit einem Betriebsrat zu verhandeln und, vielleicht durch Betriebsvereinbarungen, allgemeine Regelungen zu schaffen, als an je den einzelnen Arbeitnehmer heranzutreten; denn es ist erfahrungsgemäß bei einer großen Belegschaft mit oft stark divergierenden Vorstellungen und Wünschen schwierig durch Verhandlungen mit einer Vielzahl einzelner Arbeitnehmer eine allgemeine, einheitliche Regelung zu treffen, an der dem Arbeitgeber in vielen Fällen gelegen sein kann (vgl. dazu BAG 3, 266 7 3 7 = AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG; BAG 14, 164 /1"I747 = AP Nr, 2 zu § 56 EetrVG Entlohnung), Ob im Streitfall, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Arbeitgeber die Einladung zur Betriebsversammlung nur abgezeichnet oder ob er sie selbst erlassen hat, spielt aus diesem Grunde keine entscheidende Rolle, - 14.
  • BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60

    Bestellung eines Wahlvorstands - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    V/ie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist die Aufzählung der Palle, in denen der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Gesetzgeber ein unmittelbares Antragsrecht im Zusammenhang mit der Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen eingeräumt ist, nicht er schöpfende Bas Landesarbeitsgericht führt die einschlägigen Entscheidungen des Senats zutreffend an Aus ihnen und aus der Entscheidung BAG 10, 154 = AP Nr, 2 zu § 16 BetrVG ergibt sich die gefestigte Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, daß es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, die Gewerkschaften, soweit es sich um die Zusammensetzung des Betriebsrats handelt, möglichst frühzeitig in das Wahlgeschehen einzuschalten, Dadurch kann in manchen Fällen die Durchführung einer Wahl verhindert werden, die von vornherein mit Fehlern behaftet wäre und damit eine spätere Anfechtung dieser fehlerhaft eingeleiteten Wahl und eine mit weiteren Kosten für den Arbeitgeber verbundene neue Wahl nach sich ziehen würde.
  • BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - Amtsprüfung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
    Daraufhin hat das Arbeitsgericht den in der Betriebsversammlung gewählten Wahlvorstand bestätigt und das Verfahren im übrigen eingestellt, und zwar durch die Kammer, nicht durch den Vorsitzenden (daß die Kammer das Verfahren eingestellt hat, entspricht zwar nicht dem Gesetz, ist aber unschädlich /vgl, den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 16, März 1965, 1 ABR 15/64; Leitsatz siehe BB 65, 9487),.
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Die Vorschriften, die die Betriebsratswahl regeln, sind daher so auszulegen, dass der Gesetzeszweck, Betriebsräte zu bilden, möglichst erreicht wird (vgl. schon BAG 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - zu 5 a der Gründe, BAGE 18, 41) .

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (vgl. bereits BAG 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - zu 5 a der Gründe, BAGE 18, 41) .

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft durch das Arbeitsgericht zu ergänzen (vgl. BAG 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - zu II 6 d der Gründe, BAGE 18, 41) .
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Es genügt eine nur geringe Wahrscheinlichkeit, daß sich ein gleichartiger Vorgang in der Zukunft wiederholen wird (u.a. BAGE 18, 41, 47 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG , zu 3 der Gründe; AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    4. Das Rechtsschutzbedürfnis für die von der Antragstellerin erstrebte Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl des Wahlvorstandes ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Auffassung der Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft der Mitglieder des Wahlvorstandes, ferner auch daraus, daß Mängel bei der Bestellung des Wahlvorstandes zur Anfechtung der darauf beruhenden Betriebsratswahl berechtigen, wenn es sich hierbei um Verstöße gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften handelt, die zur Anfechtung der Betriebsratswahl führen könnten (Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - = BAG 18, 41 / "47 7 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; Beschluß vom 15 Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - = AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dieser Ansicht ist der Senat bereits in dem erwähnten Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - entgegengetreten.

  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Richtet sich der Antrag auf Bildung eines Wirtschafts ausschusses bei einer in einer "Gruppe" zusammenge faßten Unternehmen und Unternehmensteilen erkennbar von vornherein gegen den oder die, die es überhaupt angeht ("Gruppe", mehrere Unternehmen, mehrere Untemehmensteile, TeilZusammenfassungen der Unternehmen und Unter nehmensteile oder je einzelne Unternehmen oder Unter nehmensteile), so liegt keine in der zweiten Instanz des Beschlußverfahrens verbotene Antragsänderung vor, wenn mit ihm die Bildung eines Wirtschaftsausschusses für die beteiligten Unternehmen erstrebt wird, nachdem zum Schlüsse des Verfahrens in der ersten Instanz sich der Antrag seinem bloßen Wortlaut nach nur gegen zwei Unternehmen der "Gruppe" gerichtet hatte (siehe auch BAG 18, 41 /~49 7).

    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 15 September 1965 - 1 ABR 3/65 - (AP Nr. 4 zu § 94 ArbGG) entschieden und im Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - (BAG 18, 41 /~49 7 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG) bestätigt, daß die Beteiligten im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, die in erster Instanz obgesiegt haben, in der zweiten Instanz ihren Antrag nicht mehr ändern können.

    Damit aber hat sich sein Begehren in Wahrheit sachlich niemals geändert (vgl. BAG 18, 41 /f~49 7); er wollte die erstinstanziell ergangene Entscheidung lediglich unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten absiehern, nachdem ihm seinerseits rechtliche Bedenken gekommen waren, ob der Beschluß des Arbeitsgerichts in dem ergangenen 13 -.

  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Hierbei hat das Berufungsgericht zutreffend berücksichtigt, daß die Wahl des Wahlvorstandes nur der Vorbereitung der Betriebsratswahl dient und daher eher einer weniger strengen Beurteilung unterliegt als die Durchführung der Betriebsratswahl (vgl. BAG 18, 41 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG 1952).

    Ferner gelten für das Wahlverfahren keine besonderen Vorschriften, so daß auch keine geheime Abstimmung erforderlich ist (Dietz/Richardi, aaO, § 17 Rz 21, 23; vgl. BAG 18, 41 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG 1952).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (vgl. so bereits BAG, Beschluss vom 14.12.1965, 1 ABR 6/65; Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    Rechtsfolge ist lediglich, dass der Wahlvorstand unverzüglich zu ergänzen ist (BAG vom 14.12.1965 - 1 ABR 6/65, AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Die von einer unzutreffenden Eintragung Betroffenen sind nicht darauf beschränkt, den darin liegenden Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht und die Wählbarkeit durch eine Anfechtung der Wahl geltend zu machen ( so für das Betriebsverfassungsgesetz: Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1965, BAG 18, 41 (45) = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG (zu 1 der Gründe); vom 15. Dezember 1972, AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 (zu II 5 der Gründe); vom 4. Dezember 1974, AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972 (zu II 3 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; zum Mitbestimmungsgesetz: Hanau-Ulmer, aaO, vor § 9 Anm. 46; Fitting-Wlotzke-Wißmann, aaO, § 22 Anm. 39; Hoffmann- Lehmann-Weinmann, aaO, § 9 Anm. 95, § 21 Anm. 43 f., § 22 Anm. 44 f.; Matthes, GK-MitbestG, § 10 RdNr. 110) .
  • ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14

    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des

    "Mehrheit der Arbeitnehmer" im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedeutet dabei die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. BAG v. 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 -, juris Rn. 28; LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 17 Rn. 28).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - 21 TaBVGa 1271/20

    Eingeschränkte Überprüfung von Unregelmäßigkeiten einer Betriebsratswahl

  • ArbG Herford, 16.05.2014 - 1 Ga 9/14

    Sonderkündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitgliedes, wenn die Mitgliederzahl

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87

    Kündigung eines Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • LAG München, 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08

    Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 27.04.1972 - 8 BVTa 5/72

    Befugnis des Arbeitgebers nach Beginn der Betriebsratswahl die Wahlkandidaten

  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

  • LAG Köln, 29.05.2013 - 3 TaBVGa 3/13

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nur in Hauptsacheverfahren -

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 27/09

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Antragsänderung im

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat

  • BAG, 21.12.1965 - 1 ABR 12/65

    Arbeitnehmervertreter - Wahlanfechtung - Anfechtungsbefugnis -

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