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   KG, 08.12.2000 - 4 Ws 228/00, 1 AR 1463/00   

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https://dejure.org/2000,48154
KG, 08.12.2000 - 4 Ws 228/00, 1 AR 1463/00 (https://dejure.org/2000,48154)
KG, Entscheidung vom 08.12.2000 - 4 Ws 228/00, 1 AR 1463/00 (https://dejure.org/2000,48154)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00, 1 AR 1463/00 (https://dejure.org/2000,48154)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08

    Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast

    Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 504; KG, Beschl. v. 8.12.2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zit. nach JURIS; OLG Stuttgart v. 22.7. 2002 - 1 Ws 148/02).

    Dann aber muss er - als Folge seiner Verteidigungsstrategie - einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er den Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr - im Wiederaufnahmeverfahren mit seinen nach §§ 359 ff. StPO beschränkten Möglichkeiten - für geboten hält (vgl. KG, Beschl. v. 8.12.2000 - 1A 1463/00 - 4 Ws 228/00 zit. nach JURIS; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.7. 2002 - 1 Ws 148/02).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03

    Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren: Notwendige Darlegung der Eignung

    Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504; KG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zitiert nach JURIS; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 - 1 Ws 148/02).
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

    Vielmehr sind nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Geeignetheit von Tatsachenvortrag und Beweismitteln darzulegen, wenn dies für die Bewertung erforderlich erscheint und sich ohne dem nicht beurteilen lässt, ob die Beweisgrundlagen des rechtskräftigen Urteils erschüttert werden (zu vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1976 in NJW 1977, 59; OLG Köln, Beschl. v. 7. September 1990 in NStZ 1991, 96 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. März 2003 - 1 Ws 55/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 1992 - 2 Ws 508/92; KG Berlin, Beschl. v. 8. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00; OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 85).
  • KG, 29.08.2008 - 1 AR 1069/08

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

    Nach Verwerfung des Antrages durch das Landgericht hat der Senat durch Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00 - die gegen den Verwerfungsbeschluss erhobene sofortige Beschwerde zum einen aus formalen Gründen, daneben aber auch deshalb verworfen, weil der Angeklagte keine vollziehbare Erklärung für seine neue und abweichende Tatsachenschilderung geben konnte, er mit keinem Wort und im übrigen unzutreffend behauptet hatte, dass die Kassette verfälscht war, und sein neues Vorbringen keine ernsten Gründe für eine Wahrscheinlichkeit erbrachten, die für die Beseitigung des Urteils sprechen konnten.
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