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   KG, 26.04.2000 - 5 Ws 310/00, 1 AR 467/00   

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https://dejure.org/2000,60418
KG, 26.04.2000 - 5 Ws 310/00, 1 AR 467/00 (https://dejure.org/2000,60418)
KG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 5 Ws 310/00, 1 AR 467/00 (https://dejure.org/2000,60418)
KG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 5 Ws 310/00, 1 AR 467/00 (https://dejure.org/2000,60418)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 06.01.2006 - 4 Ws 183/05

    Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen einer Verbindung von Strafsachen gegen

    Es ist anerkannt, dass eine einheitliche Verhandlung vor dem Jugendgericht vor allem dann im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen kann, wenn dem/den jugendlichen bzw. heranwachsenden und dem/den erwachsenen Angeklagten gemeinschaftlich begangene Straftaten zur Last gelegt werden und voraussichtlich eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich wird (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 313, 314; OLG Koblenz JR 1982, 479, 480 f; OLG Karlsruhe MDR 1981, 693, 694; KG, Beschlüsse vom 26. April 2000 - 5 Ws 310/00 -, 16. Dezember 1998 - 3 Ws 674/98 - und 14. Februar 1994 - 5 Ws 65/94 - Ostendorf aaO Rdn. 5; Brunner/Dölling aaO Rdn. 8, 8 a).
  • KG, 10.11.2017 - 4 Ws 131/17

    Jugendstrafverfahren: Verbindung von Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende

    Hingegen ist anerkannt, dass eine einheitliche Verhandlung vor dem Jugendgericht vor allem dann im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen kann, wenn den jugendlichen bzw. heranwachsenden Angeklagten und den erwachsenen Angeklagten gemeinschaftlich begangene Straftaten zur Last gelegt werden und voraussichtlich eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich wird (vgl. Senat aaO jeweils m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 26. April 2000 - 5 Ws 310/00 - m.w.N. [juris]; OLG Hamm aaO m.w.N.; OLG Celle NdsRpfl 2008, 194 m.w.N.).
  • OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07

    Durchbrechung des Grundsatzes der Verantwortung der Heranwachsenden vor dem für

    Dies kann vor allem dann im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, wenn den heranwachsenden und den erwachsenen Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene Straftaten zur Last gelegt werden und voraussichtlich eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich wird (vgl. hierzu KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2000, Az.: 1 AR 467/00; OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2007, NStZ-RR 2000, 313) Das ist hier der Fall.
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