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   KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20   

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https://dejure.org/2021,46087
KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20 (https://dejure.org/2021,46087)
KG, Entscheidung vom 04.11.2021 - 1 ARs 35/20 (https://dejure.org/2021,46087)
KG, Entscheidung vom 04. November 2021 - 1 ARs 35/20 (https://dejure.org/2021,46087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Nebenkläger, besonderer Umfang, Einarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei Pflichtverteidigung; Pauschgebühr bei Unzumutbarkeit von Pflichtverteidigergebühren

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 234 Js 154/17
  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Ob dem beigeordneten Rechtsanwalt ein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist hängt damit insbesondere davon ab, ob er durch seine Pflichtverteidigerbestellung so belastet gewesen ist, dass dies seine Existenz gefährdete oder zumindest erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf seinen Kanzleibetrieb hatte, weil er in der Möglichkeit der Wahrnehmung anderer Mandate erheblich eingeschränkt war (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -).

    Für das 71 Verhandlungstage umfassende Verfahren ab dem Eingang der Anklage bei dem Landgericht stellte der Verfassungsgerichtshof hingegen fest, dass dem Verteidiger, auch unter Berücksichtigung des mit einem durchschnittlichen Schwurgerichtsverfahren nicht vergleichbaren Aufwandes, kein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - und vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 -).

  • OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07

    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264 ; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130 ; OLG Frankfurt NJW 2006, 457 ).

    Daher ist eine Gesamtschau aller anwaltlichen Tätigkeiten von der Bevollmächtigung bzw. Bestellung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss vorzunehmen, um zu klären, ob die Tätigkeit des Antragstellers mit den gezahlten Gebühren unzumutbar niedrig vergütet ist und ihm damit ein Sonderopfer abverlangt wird (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 -).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG von dem zusätzlichen Merkmal der Unzumutbarkeit, welches den Anwendungsbereich des § 51 Abs. 1 RVG zugleich einschränken und den Ausnahmecharakter dieser Regelung zum Ausdruck bringen soll (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 291), abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264 ; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130 ; OLG Frankfurt NJW 2006, 457 ).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 175/20

    Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Für das 71 Verhandlungstage umfassende Verfahren ab dem Eingang der Anklage bei dem Landgericht stellte der Verfassungsgerichtshof hingegen fest, dass dem Verteidiger, auch unter Berücksichtigung des mit einem durchschnittlichen Schwurgerichtsverfahren nicht vergleichbaren Aufwandes, kein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - und vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 -).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 -, Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264 ; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130 ; OLG Frankfurt NJW 2006, 457 ).
  • KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11

    Voraussetzungen der Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 -, Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • KG, 28.11.2023 - 1 ARs 17/22

    Nebenklägerbeistand, Pauschgebühr, Voraussetzungen, Kompensation, KG

    Es kommt hinzu, dass die Wahrnehmung der Hauptverhandlungstermine bis zur beginnenden Verhandlung im Trennverfahren den Antragsteller an lediglich 1, 2 Verhandlungstagen pro Woche [außerhalb der Feiertage und der Urlaubszeiten] mit einer durchschnittlichen und damit für Schwurgerichtssachen (sechs Stunden, vgl. Senat, Beschluss vom 4. November 2021 - 1 ARs 35/20 -) unterdurchschnittlichen Länge von viereinhalb Stunden in Anspruch nahmen.
  • KG, 28.11.2023 - 1 AR 17/22

    Pauschgebühr, beschränkter Antrag, Kompensation, Höhe der Pauschgebühr

    Es kommt hinzu, dass die Wahrnehmung der Hauptverhandlungstermine bis zur beginnenden Verhandlung im Trennverfahren den Antragsteller an lediglich 1, 2 Verhandlungstagen pro Woche [außerhalb der Feiertage und der Urlaubszeiten] mit einer durchschnittlichen und damit für Schwurgerichtssachen (sechs Stunden, vgl. Senat, Beschluss vom 4. November 2021 - 1 ARs 35/20 -) unterdurchschnittlichen Länge von viereinhalb Stunden in Anspruch nahmen.
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