Rechtsprechung
   KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,127465
KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11 (https://dejure.org/2011,127465)
KG, Entscheidung vom 21.10.2011 - 1 ARs 8/11 (https://dejure.org/2011,127465)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 (https://dejure.org/2011,127465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,127465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Überprüfung der zu § 99 BRAGO entwickelten fachgerichtlichen Rechtsprechung hervorgehoben , dass eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren kann (vgl . BVerfG NJW 2005, 1264 ; OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457) .
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Überprüfung der zu § 99 BRAGO entwickelten fachgerichtlichen Rechtsprechung hervorgehoben , dass eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren kann (vgl . BVerfG NJW 2005, 1264 ; OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457) .
  • OLG Hamm, 15.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-98/98

    Besonderer Umfang der Sache, Haft, Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen,

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
    Die Anzahl der Hauptverhandlungstage kann mit deren durchschnittlicher Dauer in Beziehung gesetzt werden (vgl. OLG Dresden StV 1998, 619; OLG Brandenburg StV 1998, 92; OLG Schleswig SchlHA 1995, 38; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965, 966) , zumal dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt für jeden dieser Hauptverhandlungstage eine Terminsgebühr vergütet wird (vgl . Saarländisches OLG aaO).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
    Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren , wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt , den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl . Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • OLG Brandenburg, 01.10.1997 - 2 Sbd (2) 21/97
    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
    Die Anzahl der Hauptverhandlungstage kann mit deren durchschnittlicher Dauer in Beziehung gesetzt werden (vgl. OLG Dresden StV 1998, 619; OLG Brandenburg StV 1998, 92; OLG Schleswig SchlHA 1995, 38; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965, 966) , zumal dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt für jeden dieser Hauptverhandlungstage eine Terminsgebühr vergütet wird (vgl . Saarländisches OLG aaO).
  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei

    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 -, Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 - Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht