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   BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64   

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https://dejure.org/1966,753
BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64 (https://dejure.org/1966,753)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1966 - 1 AZR 458/64 (https://dejure.org/1966,753)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1966 - 1 AZR 458/64 (https://dejure.org/1966,753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen - Schwankungen im Schwierigkeitsgrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22, Anlage 1a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1097
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61

    Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    2) Das angefochtene Urteil läßt bei der Bejahung des Tätigkeitsmcrkmals der "gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse" weder bei der Begriffsbestimmung noch, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unten diesen unbestimmten Rechtsbegriff einen revisiblen Rechtsverstoß er kennen o Es hält sich jedenfalls im Rahmen de.s Beurteilungsspielraums der Tatsacheninstanz (vgl» BAG 6, 36 C 3 9 J i AP Nr. 58 zu § 3 'TO.A; BAG 12, 36 [393. « AP Nr. 81 zu § 3 TO.Aj BAG 13, 162 [166] = AP Nr. 87 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    2) Das angefochtene Urteil läßt bei der Bejahung des Tätigkeitsmcrkmals der "gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse" weder bei der Begriffsbestimmung noch, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unten diesen unbestimmten Rechtsbegriff einen revisiblen Rechtsverstoß er kennen o Es hält sich jedenfalls im Rahmen de.s Beurteilungsspielraums der Tatsacheninstanz (vgl» BAG 6, 36 C 3 9 J i AP Nr. 58 zu § 3 'TO.A; BAG 12, 36 [393. « AP Nr. 81 zu § 3 TO.Aj BAG 13, 162 [166] = AP Nr. 87 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 07.11.1962 - 4 AZR 403/61

    Gründliche vielseitige Fachkenntnisse - Gebiet der Verwaltung - Quantitatives

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    Der Senat schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats an (vgl. BAG 13, 39 W J = AP Nr. 85 zu § 3 TO.A; BAG AP Nr. 86 und 92 zu § 3 TO.A; BAG 13, 296 [2993 = AP Nr. 95 zu § 5 TO.A; BAG AP Nr. 97, 100, 106 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 28.03.1962 - 4 AZR 162/61

    Anspruch auf Vergütung - Fachkenntnisse im Aufgabenkreis - Selbständige

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    Der Senat schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats an (vgl. BAG 13, 39 W J = AP Nr. 85 zu § 3 TO.A; BAG AP Nr. 86 und 92 zu § 3 TO.A; BAG 13, 296 [2993 = AP Nr. 95 zu § 5 TO.A; BAG AP Nr. 97, 100, 106 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    53 ist grundsätzlich von der aufgewandten Zeit auszugehen (vgle BAG 9, 269 [271J = AP Nr» 66 zu § 3 TO»A), Die Instanzgerichte müssen insoweit eindeutige und klare Feststellungen treffen (BAG AP Nr, 103 zu § 5 T0»A), Voraussetzung dafür ist eine genügende Breite in der Erfassung des Tatsachenmaterials« Dies gilt insbesondere dann, wenn der Angestellte nicht etwa eine stets gleich bleibende Tätigkeit ausübt, sondern diese-, wie bei der hier auszuübenden Kontroll- und BewertungStätigkeit, ihrem Schwierigkeitsgrad nach offenbar gewissen Schwankungen unterworfen ist« Zwar hat der Angestellte keinen Anspruch darauf, daß bestimmte, von ihm bezeichnete Monate als "Testmonate" der Beurteilung zugrunde gelegt werden« An gesichts des Stroits der Parteien zu diesem Punkt hätte aber das Landesarbeitsgericht für einen längeren, mindestens sechs Monate (vgl, § 23 Abs« 1 Satz 1 BAT) umfassenden und zusammenhängenden Zeitraum entsprechende Feststellungen treffen und diese bewerten müssen» Da es dies nicht getan hat, ist nicht zu erkennen, ob seine hier in Rede stehende Bev wertung zutreffend ist» Es liegt ein materiell-rechtlicher Fehler in den tragenden' Erwägungen des Landesarbeitsgerichts vor, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt.
  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

    Auszug aus BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
    2) Das angefochtene Urteil läßt bei der Bejahung des Tätigkeitsmcrkmals der "gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse" weder bei der Begriffsbestimmung noch, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unten diesen unbestimmten Rechtsbegriff einen revisiblen Rechtsverstoß er kennen o Es hält sich jedenfalls im Rahmen de.s Beurteilungsspielraums der Tatsacheninstanz (vgl» BAG 6, 36 C 3 9 J i AP Nr. 58 zu § 3 'TO.A; BAG 12, 36 [393. « AP Nr. 81 zu § 3 TO.Aj BAG 13, 162 [166] = AP Nr. 87 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Das ist nach der Einführung der §§ 22, 23 BAT neuer Fassung nicht mehr möglich (vgl. BAG 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Als einseitige Verwaltungsordnung kommt ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtliche Bedeutung zu (BAGE 23, 83 [BAG 25.11.1970 - 4 AZR 69/69] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 31. Januar 1973 und vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 258/72 - und - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 4 und 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Im übrigen konnte sich das Landesarbeitsgericht auf eine pauschale Überprüfung dieses Tätigkeitsmerkmals beschränken, da die maß gebenden Tatsachen unstreitig sind und der Beklagte das Erfordernis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse für die Tätigkeit des Klägers nicht in Abrede stellt (vgl. BAG 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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