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   BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08   

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https://dejure.org/2009,9282
BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08 (https://dejure.org/2009,9282)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 AZR 57/08 (https://dejure.org/2009,9282)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 AZR 57/08 (https://dejure.org/2009,9282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO.).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 111, 70).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Da sich die Anrechnung jedenfalls kollektivrechtlich als unwirksam erweist, kam es auf ihre individualrechtliche Zulässigkeit (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 13 mwN) nicht an.

    Die Einmalzahlung war keine gegenüber der ab Juni 2006 geltenden prozentualen Tarifgehaltserhöhung unabhängige Sonderzahlung, sondern eine pauschale Tarifgehaltserhöhung für die Monate März bis Mai 2006 (vgl. hierzu BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 15 bis 18) und stellte einen Teil der im GA 2006 insgesamt vorgesehenen Tarifgehaltserhöhung dar.

    Der Beklagten war es auch nicht etwa verwehrt, eine - auch rückwirkende - Anrechnung der Einmalzahlung vorzunehmen (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 19).

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Ein konzeptioneller Zusammenhang setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung der ersten Stufe oder des zeitlich ersten Schritts einer Tariferhöhung bereits sein Verhalten bei der zweiten Stufe oder dem zweiten Schritt plant (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 79, 96).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Dabei kann die Frage, ob eine einheitliche Tarifgehaltserhöhung oder mehrere selbständige Tarifgehaltserhöhungen vorliegen, eine wesentliche Rolle spielen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Der Umstand, dass die Ansprüche für Februar 2007 bis September 2007 zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Zukunft lagen und im Lauf des Verfahrens zu Ansprüchen aus der Vergangenheit wurden, gebot hinsichtlich dieser Ansprüche keine Änderung des Klageantrags (vgl. BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - mwN, NJW-RR 2005, 1169).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Hinweise des Senats: Parallelsache Senat 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - (führend).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2007 - 14 Sa 1416/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Hinweise des Senats: Parallelsache Senat 10. März 2009 - 1 AZR 57/08 -.
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