Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,928
BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83 (https://dejure.org/1983,928)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1983 - 1 B 11.83 (https://dejure.org/1983,928)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - 1 B 11.83 (https://dejure.org/1983,928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses - Kriterien einer pflichtgemäße Ermessensausübung seitens der Behörde - Grenzen des Ermessens - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis bei Verletzung der Ausweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 226
  • DÖV 1983, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß § 4 Abs. 1 AuslG die Erteilung des Fremdenpasses in das pflichtgemäße Ermessen der Ausländerbehörde stellt (BVerwGE 42, 143 [144 f.]).

    Die Behörden dürfen bei der Ermessensausübung berücksichtigen, ob die Ausstellung des Fremdenpasses im deutschen Interesse liegt (BVerwGE 42, 143 [145]).

    Da die Ausstellung eines Fremdenpasses insbesondere dann Belastungen für den Staat mit sich bringen kann, wenn mit ihr ein Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates verbunden ist, muß auch auf den Nachdruck, mit dem der andere Staat seine Personalhoheit geltend macht, sowie auf die zu diesen Staat bestehenden Beziehungen Bedacht genommen werden (BVerwGE 42, 143 [145]).

  • BVerwG, 17.11.1966 - I B 2.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83
    Danach kann die Entscheidung über die Ausstellung des Fremdenpasses eine Abwägung der Interessen des Ausländers mit den staatlichen Interessen erforderlich machen(Beschluß vom 17. November 1966 - BVerwG 1 B 2.66 -).

    Grenzen des Ermessens nach § 4 Abs. 1 AuslG können sich aus dem Grundgesetz ergeben(Beschluß vom 17. November 1966 - BVerwG 1 B 2.66 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 19 A 4554/06

    D (A), Untätigkeitsklage, Rechtsschutzinteresse, Reiseausweis für Ausländer,

    vgl. die amtliche Begründung zu §§ 5 bis 13 AufenthV, BR-Drucksache 731/04 vom 24. September 2004, S. 151 f.; BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - 1 C 59.70 -, juris, Rdn. 23 f.; Beschluss vom 19. Januar 1983 - 1 B 11.83 -, juris, Rdn. 5; Beschluss vom 29. September 1988 - 1 B 106.88 -, InfAuslR 1988, 317 (318).
  • BVerwG, 29.09.1988 - 1 B 106.88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß § 4 Abs. 1 AuslG die Erteilung des Fremdenpasses in das pflichtgemäße Ermessen der Ausländerbehörde stellt (BVerwGE 42, 143 [BVerwG 03.05.1973 - I C 59/70]; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 43; Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 1 B 48.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 1).

    Dabei hat die Behörde auch die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung zu beachten, die insoweit ihr Ermessen nach § 4 Abs. 1 AuslG begrenzen (Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Sie rechtfertigen es deswegen nicht, aus Rechtsschutzgründen an die Abschiebungsandrohung weitergehende Anforderungen zu stellen, zumal die Behörden verpflichtet sind, Abschiebungen nur so durchzuführen, daß effektiver Rechtsschutz erlangt werden kann(Beschluß vom 24. September 1982 - BVerwG 1 B 94.82 - InfAuslR 1983, 137).
  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das hat der beschließende Senat bereits klargestellt (Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).

    Obwohl die Ausstellung eines Fremdenpasses im weiten Ermessen der Behörde liegt, ein Rechtsanspruch des Ausländers daher grundsätzlich nicht besteht (§ 4 Abs. 1 AuslG; vgl. dazu BVerwGE 42, 143; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.), ist der Ausländer übrigens insoweit selbst dann nicht rechtsschutzlos, wenn ein Ablehnungsbescheid nicht ergeht (§ 75 VwGO).

  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 161.86

    Fiktion der Voraussetzungen des § 3 Ausländergesetz (AuslG) für den Fall der

    Das hat der beschließende Senat bereits klargestellt (Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).

    Obwohl die Ausstellung eines Fremdenpasses im weiten Ermessen der Behörde liegt, ein Rechtsanspruch des Ausländers daher grundsätzlich nicht besteht (§ 4 Abs. 1 AuslG; vgl. dazu BVerwGE 42, 143; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.), ist der Ausländer übrigens insoweit selbst dann nicht rechtsschutzlos, wenn ein Ablehnungsbescheid nicht ergeht (§ 75 VwGO).

  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) sind - ebenso wie z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 [S. 102]) - nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 74.77 - vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Insbesondere kann dahinstehen, ob schon der Umstand entgegensteht, daß derzeit ungeklärt ist, ob der Antragsteller über einen über den 27. Oktober 1989 hinaus gültigen Paß oder Paßersatz verfügt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, 19.01.1983 -- 1 B 11.83 --, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Ist aber ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Passes oder Paßersatzes, so darf ihm - wie sich daraus ergibt, daß grundsätzlich jeder Ausländer seiner Ausweispflicht genügen muß (§ 3 AuslG) und daß die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn der Inhaber keinen gültigen Paß oder Paßersatz mehr besitzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) - eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden (BVerwG, 19.1.1983 - 1 B 11.83 -, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess.VGH, 11.3.1986 - 7 TH 1187/85 - vgl. ferner Hess.VGH, 10.6.1988 - 12 TH 4094/87 - u. 23.6.1988 - 12 TH 4075/87 - zur Frage, ob bereits das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG in derartigen Fällen erlischt).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

    Da grundsätzlich jeder Ausländer seiner Ausweispflicht genügen muß (§ 3 AuslG) und die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn deren Inhaber keinen gültigen Paß oder Paßersatz mehr besitzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG), darf einem Ausländer, wenn er keinen gültigen Paß oder Paßersatz mehr besitzt, eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden (BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83 -, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess. VGH, 11.03.1986 - 7 TH 1187/85 -, 22.09.1988 -12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Allerdings steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hier nicht das Fehlen eines gültigen Passes oder Paßersatzes entgegen (vgl. BVerwG, 19.01.1983 -- 1 B 11.83 --, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

  • BVerwG, 15.09.1986 - 1 ER 220.86

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei ungültigem Pass des

  • BVerwG, 09.05.1984 - 1 B 52.84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 A 53.87

    Eilbedürftigkeit - Verfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht