Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12552
BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91 (https://dejure.org/1991,12552)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1991 - 1 B 111.91 (https://dejure.org/1991,12552)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 1 B 111.91 (https://dejure.org/1991,12552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Gerade die Kombination der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Umstände zur Verwurzelung in Deutschland einerseits und der Entwurzelung hinsichtlich des Iran andererseits könnte dazu führen, dass eine nur auf Erwägungen der Generalprävention gestützte Ausweisung den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird (siehe zu vergleichbaren Fallkonstellationen BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - 1 B 111.91 -, InfAuslR 1992, S. 5 ; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Juli 2005, Vor §§ 53 ff. AufenthG, Rn. 534).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Die Beschwerde rügt zunächst (Nr. 1 der Beschwerdebegründung) eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112 = EZAR 122 Nr. 4) und von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 129 = InfAuslR 1992, 5).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 09.2971

    Ermessensausweisung; Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 13

    Erforderlich ist, dass es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. BVerwG vom 31.10.1991 - 1 B 111/91 - juris ; vom 15.12.1993 - 1 B 193/93 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht