Rechtsprechung
BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 130.05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Zurückverweisung zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 41/04
- BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 130.05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 130.05
Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt, in dem die gleiche von den Prozessbevollmächtigten der Kläger formulierte Frage Gegenstand der Entscheidung war; hierauf wird Bezug genommen.Auch das hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt; auch hierauf wird Bezug genommen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 11576/06
Widerruf der Asylberechtigung eines türkischen Jeziden
Diese Rechtsmeinung beruft sich nicht nur zu Unrecht auf die beiden Entscheidungen des OVG Schleswig vom 29. September 2005 (1 LB 41/04, aufgehoben durch Beschluss des BVerwG vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 130.05) und des OVG NRW vom 14. Februar 2006 (15 A 2119/02.A), in denen - anders als im vorliegenden Verfahren - erstmals um die Anerkennung als politischer Flüchtling gestritten wurde und nicht um den Widerruf einer seinerzeit ausgesprochenen Anerkennung, sondern ist nach Auffassung des Senats auch aus zwei Gründen abzulehnen. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - 10 A 11002/07
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Änderung …
Diese Rechtsmeinung beruft sich nicht nur zu Unrecht auf die beiden Entscheidungen des OVG Schleswig vom 29. September 2005 (1 LB 41/04, aufgehoben durch Beschluss des BVerwG vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 130.05) und des OVG NRW vom 14. Februar 2006 (15 A 2119/02.A), in denen - anders als im vorliegenden Verfahren - erstmals um die Anerkennung als politischer Flüchtling gestritten wurde und nicht um den Widerruf einer seinerzeit ausgesprochenen Anerkennung, sondern ist nach Auffassung des Senats auch aus zwei Gründen abzulehnen.