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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1993 - 1 B 1582/93   

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https://dejure.org/1993,16519
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1993 - 1 B 1582/93 (https://dejure.org/1993,16519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.1993 - 1 B 1582/93 (https://dejure.org/1993,16519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 1 B 1582/93 (https://dejure.org/1993,16519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Interessenabwägung; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Angefochtener Verwaltungsakt; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ; Überprüfung der Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Behördliche Erwägungen; Versetzungsaktion; Auswahl eines zu ...

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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Kennzeichnnung eines nach "schonenden

    BVerwG, Beschluss vom 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DÖV 1974, S. 422; OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1993 - 1 B 1582/93 -, NWVBl. 1993, 456, und vom 8.9.1988 - 17 B 2366/88 -, NWVBl. 1989, 61; Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 2006, § 80 Rdnr. 74 m.w.N. .
  • VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01

    Aufschiebende Wirkung; Beschleunigungsinteresse; dienstliches Bedürfnis;

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ergeben sich im vorliegenden Fall auch nicht daraus, dass der Dienstherr nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung berechtigte Belange des Beamten aus dessen persönlichen Bereich in seine Ermessensentscheidung einzustellen hat (Günther, ZBR 1979, 79; OVG Münster NWVBl. 1993, 465; OVG Lüneburg, ZBR 1959, 393; VGH München, BayVBl. 1959, 351) und der Dienstherr bei einem Auswahlermessen das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten hat (BVerwG, DÖD 1965, 177; Schnellenbach,NJW-Schriften 40, 4. Aufl. 1998, Rdn. 103), was hier durch den Erlass vom 16. Febr. 1998 und die Dienstvereinbarung bestätigt und unterstrichen wird.
  • VG Lüneburg, 04.02.2002 - 1 B 61/01

    Abordnung; dienstliches Bedürfnis; Ermessen; Versetzung; Vollzugsinteresse

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ergeben sich im vorliegenden Fall auch nicht daraus, dass der Dienstherr nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung berechtigte Belange des Beamten aus dessen persönlichen Bereich in seine Ermessensentscheidung einzustellen hat (Günther, ZBR 1979, 79; OVG Münster NWVBl. 1993, 465; OVG Lüneburg, ZBR 1959, 393; VGH München, BayVBl. 1959, 351) und der Dienstherr bei einem Auswahlermessen das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten hat (BVerwG, DÖD 1965, 177; Schnellenbach,NJW-Schriften 40, 4. Aufl. 1998, Rdn. 103), was hier durch den Erlass vom 16. Febr. 1998 und die Dienstvereinbarung bestätigt und unterstrichen wird.
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