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   BVerwG, 16.05.2001 - 1 B 171.01   

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https://dejure.org/2001,14978
BVerwG, 16.05.2001 - 1 B 171.01 (https://dejure.org/2001,14978)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 1 B 171.01 (https://dejure.org/2001,14978)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 1 B 171.01 (https://dejure.org/2001,14978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage des Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses in Form eines Kontroll- oder Beanstandungsinteresses der Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 1 B 171.01
    Daran ändert auch der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 - nichts.
  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 B 59.05
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr im Rahmen einer Gehörsrüge (Art. 103 Abs. 1 GG) für die Frage, ob der Bundesbeauftragte in dem zugrunde liegende Einzelfall sein Klagerecht verwirkt hat, darauf hingewiesen, dass die zu beobachtende einseitige Praxis des Bundesbeauftragten, nur zu Lasten der Asylbewerber gegen ganz oder teilweise stattgebende behördliche oder gerichtliche Entscheidungen vorzugehen und dabei gelegentlich auch einzelfallbezogene Sachverhalts- und Glaubwürdigkeitsaspekte geltend zu machen, dem gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht wird (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2001 BVerwG 1 B 171.01).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2004 - 2 K 3266/01

    Anerkennung eines iranischen Staatsangehörigen aus dem Teheran als

    Dass dessen eindeutiger Wortlaut dem Kläger die Befugnis gibt, gegen Entscheidungen des Bundesamtes Klage zu erheben und dass dieser Wortlaut des Gesetzes entgegen der Auffassung des Beigeladenen keiner einschränkenden Auslegung bedarf, ist höchstrichterlich geklärt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Juni 1995 - 9 C 7/95 - , BVerwGE 99, 38, 40 f.; Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169/95 -, BVerwGE 101, 323, 325 f.; Beschluss vom 24. Juni 1999 - 9 B 18/99 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 41; Beschluss vom 16. Mai 2001 - 1 B 171/01 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 19. Februar 2001 - 5 A 4480/01.A -, vom 11. Februar 2003 - 5 A 526/02.A - und vom 23. Januar 2004 - 5 A 143/04.A -.
  • VG Schleswig, 22.04.2002 - 14 A 21/02

    Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, Beteiligung, Beteiligungsbefugnis,

    Nach Auffassung des BVerwG (Beschluss vom 16.05.2001 -1 B 171.01-) ergäben sich die Zulässigkeitsanforderungen für die dem Kläger eingeräumten Rechtsmittelbefugnisse in erster Linie aus dem einfachen Recht.
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