Rechtsprechung
OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Entschädigung nach dem Tumultschadensgesetz des Landes Berlin; Ersatzansprüche gegen ein Land für Schäden an beweglichem und unbeweglichem Eigentum im Zusammenhang mit inneren Unruhen ; Folgen einer unmittelbaren Verursachung der Schäden durch offene ...
- Judicialis
TSchG § 1; ; TSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; TSchG § 2; ; TSchG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; TSchG § 5 Abs. 1; ; BGB § 254
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Mai-Krawalle: Keine Entschädigung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.05.2003 - 1 A 416.99
- OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Berlin, 10.11.1982 - 1 A 56.82
Randale in Berlin: Punks, Popper und doch kein Tumultschadensfall
Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Das rechtfertigt es, von inneren Unruhen regelmäßig nur dann auszugehen, wenn die betreffenden Vorfälle sowohl örtlich als auch zeitlich nicht nur begrenzten Umfangs sind, und deshalb die Allgemeinheit oder erhebliche Teile von ihr mit dem Gefühl der Sorge um die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung erfüllen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 10. November 1982 - VG 1 A 56.82). - BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73
Tragweite der Haftungsausschlussklausel für durch innere Unruhen, insbesondere …
Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188). - RG, 31.03.1920 - VI 445/19
1. Wann liegt eine Zusammenrottung oder ein Zusammenlauf von -- Menschen im Sinne …
Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Wesentlicher Zweck dieses Gesetzes war es, Störungen der öffentlichen Ordnung durch Festsetzung von vermögensrechtlichen Nachteilen für die Gemeinden zu bekämpfen (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 31. März 1920 - VI 445/19 -, RGZ 99, 3, 6), also die Gemeinde zu veranlassen, frühzeitig auf tumultuöse Bewegungen aufmerksam zu werden und Gegenmaßnahmen einzuleiten. - RG, 03.06.1923 - VII 622/22
Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188). - RG, 28.11.1919 - VII 237/19
Zum Begriff des Aufruhrs und seiner Folgen im Versicherungsrecht.
Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188).
Rechtsprechung
BVerwG, 25.02.2003 - 1 B 18.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision durch Vorlage einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Problematik der wirtschaftlichen Versorgung und des Krankenversicherungsschutzes Angehöriger von Minderheiten in der früheren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 5 A 3356/01
- BVerwG, 25.02.2003 - 1 B 18.03
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 20.03.2003 - 1 B 19.03
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der …
Wegen der Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 25. Februar 2003 - BVerwG 1 B 18.03 - Bezug genommen.