Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3352
BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93 (https://dejure.org/1994,3352)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1994 - 1 B 189.93 (https://dejure.org/1994,3352)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 1 B 189.93 (https://dejure.org/1994,3352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beeinträchtigung eines Grundbesitzes - Zulässigkeit der Inanspruchnahme konkreter Eigentumsrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Sie will eine Divergenz zu dem Urteil vom 16. März 1989 (BVerwGE 81, 329) rügen.

    "... wäre ein Rechtssatz, wonach das Oberflächeneigentum gegenüber bergbaulichen Einwirkungen stets und ohne jede Einschränkung zurückzutreten habe und die Berücksichtigung von Eigentümerbelangen in bergbehördlichen Zulassungs- und Aufsichtsverfahren von vornherein ausgeschlossen sei, jedenfalls unter der Herrschaft des Grundgesetzes keine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums" (BVerwGE 81, 329, 342).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens eine weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 69, 1 ).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    In dem sich unter Umständen anschließenden Anfechtungsprozeß überprüft das Gericht die angefochtene Enteignungsverfügung (vgl. BVerwGE 72, 365 ).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Demgemäß folgt aus Art. 14 GG die Pflicht, bei Eingriffen in das Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 46, 325 ).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Der betroffene Bürger kann hierzu eine umfassende gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht verlangen (vgl. auch BVerwGE 74, 109 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Eine die Revision eröffnende Abweichung liegt nur vor, wenn das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz mit einem widersprechenden Rechtssatz abgewichen ist (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88

    Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Auch wenn der Entscheidungsgehalt der Nichtbeanstandung nicht völig zweifelsfrei sein mag (vgl. Beschluß vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - DVBl 1988, 1176 ), steht doch fest, daß jedenfalls Belange privater Grundstückseigentümer nicht berührt werden.
  • BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73

    Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - (Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7) entschieden, daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen.
  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Den Beschwerdeführern wurde eine umfassende gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht zuteil (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 189.93 - Buchholz 451.17, Nr. 1 zu § 4 EnergG).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Dies geschieht, indem die Planung diese Freileitung in tatsächlicher Hinsicht als vorhanden voraussetzt, obwohl sie sich seinerzeit ebenfalls nur im Planungsstadium befand (vgl. zu den dort zu beachtenden Zulassungsvoraussetzungen BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 189.93 - Buchholz 451.17 § 4 EnWG Nr. 13).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08

    Vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren zum Zwecke der Energieversorgung eines

    Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).
  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

    Daran hat es in seinem Beschluß vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 189.93 - (Buchholz 451.17 § 4 EnWG Nr. 13) festgehalten.
  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95

    Zur verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung -

    Daran hat es in seinem Beschluß vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 189.93 - (Buchholz 451.17 § 4 EnWG Nr. 13) festgehalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
    Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1994 - 1 B 189.93 - (RdE Nr. 6 1994/232, 233) beruft, in dem es unter anderem heißt, "daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen", führt er sich nicht hinreichend vor Augen, daß die genannte Entscheidung (nur) die rechtliche Betroffenheit eines durch das Neubauvorhaben in seinem privaten Grundeigentum in Anspruch genommenen Dritten behandelt, der Einwendungen in dem etwa nachfolgenden Enteignungsverfahren erheben kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht