Rechtsprechung
BVerwG, 11.03.2004 - 1 B 21.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2003 - 3 L 69/01
- BVerwG, 11.03.2004 - 1 B 21.04
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 1 B 21/04 RA |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.12.2004 - L 1 B 21/04 RA (https://dejure.org/2004,88559)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - L 1 B 21/04 RA (https://dejure.org/2004,88559)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 24.08.2004 - S 1 RA 37/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 1 B 21/04 RA
Wird zitiert von ...
- LSG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - L 1 B 23/04 Die Prognose hinsichtlich der künftigen Versichertenstruktur der Antragstellerin ist nicht näher zu bestimmen; es besteht die Möglichkeit, dass die Mitgliederstruktur im bisherigen Rahmen verbleibt, es kann jedoch ebenso der Fall eintreten, dass sie sich dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung angleicht (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2004, L 1 B 21/04 KR ER).
Rechtsprechung
VG Schleswig, 27.04.2004 - 1 B 21/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2004 - 1 B 21/04
Im Rahmen dieser Interessenabwägung können auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit und die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung erlangen, allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung Erfolg oder Misserfolg des Rechtsbehelfes offensichtlich erscheinen (vgl. OVG Schleswig - SchlHA 1991, S. 220). - VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2004 - 1 B 21/04
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es zwar im öffentlichen Interesse liegt, die Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsschäden zu schützen, in eine Abwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO aber die betroffenen Interessen nicht abstrakt, sondern mit dem Gewicht einzustellen sind, das ihnen im konkreten Einzelfall zukommt (vgl. BayVGH BayVBl 1988 S. 406).
- LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 B 210/05
Krankenversicherung - Krankenkasse - Zugehörigkeit zur öffentlichen Gewalt - …
Auf die Beschwerde der Beschwerdegegnerin hob der beschließende Senat den genannten Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 22. Januar 2004 auf und wies den Antrag der Beschwerdegegnerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück (Beschluss vom 24. Februar 2004 - L 1 B 21/04 KR ER -).Der Senat weicht nicht von dem im vorangegangenen Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten (L 1 B 21/04 KR ER) erlassenen Beschluss vom 24. Februar 2004 ab.