Rechtsprechung
OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09, 1 B 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremPolG § 6 Abs 2 Satz 1^; BremPolG § 23 Nr 2
Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung - Sicherstellung; Hund; Lärmbelästigung - Kanzlei Prof. Schweizer
Sicherstellung von ständig bellenden Hunden wegen Lärmbelästigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Sicherstellung eines bellenden Hundes wegen unzumutbarer Lärmbeeinträchtigung; Folgen des Vorliegens einer hinreichend konkreten und detaillierten Dokumentation der Lärmbelästigungen durch den Hund über einen längeren Zeitraum
- Judicialis
BremPolG § 23; ; OG Öffentliche Ordnung § 6 Abs. 1b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BremPolG § 23
Voraussetzungen der Sicherstellung eines bellenden Hundes wegen unzumutbarer Lärmbeeinträchtigung; Folgen des Vorliegens einer hinreichend konkreten und detaillierten Dokumentation der Lärmbelästigungen durch den Hund über einen längeren Zeitraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn Hunde unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursachen ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Polizei "beschlagnahmt" Dobermannhunde - Anwohner hatten sich wegen ständiger Lärmbelästigung beschwert
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ständig bellende Hunde dürfen dem Tierhalter weggenommen werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hunde, die bellen, haben Nachbarn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 626/09
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 669/09
- OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09, 1 B 216/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 168
- NZM 2010, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 669/09
Auszug aus OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den unter dem Aktenzeichen 5 V 669/09 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 26.06.2009 wird zurückgewiesen.Hinsichtlich des unter dem Aktenzeichen 5 V 669/09 ergangenen Beschlusses vom 26.06.2009 bleibt die Beschwerde der Antragsteller erfolglos.