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   BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 223.94   

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https://dejure.org/1995,5867
BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 223.94 (https://dejure.org/1995,5867)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 1 B 223.94 (https://dejure.org/1995,5867)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 1 B 223.94 (https://dejure.org/1995,5867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang des Schutzes einer ehe- und familienähnlichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 223.94
    Denn es ist bereits höchstrichterlich entschieden und bedarf daher nicht mehr der Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht den besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG genießt und daher auch im Aufenthaltsrecht der Ehe nicht gleichgestellt werden muß (Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 154.92 - m.w.N.; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 - NVwZ 1987, 403 [BVerfG 25.09.1986 - 2 BvR 744/86]).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 10 ME 328/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen der von dem Ausländer beabsichtigten

    Ein Duldungsanspruch wird daher in der Rechtsprechung anerkannt, wenn die Eheschließung tatsächlich ernsthaft beabsichtigt ist und unmittelbar bevorsteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1995 - 1 B 223.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 5; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2007 - 10 ME 163/07 -, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 19 CE 07.3454 -, juris und Beschluss vom 7. November 2007 - 24 CE 07.2969 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1999 - 2 M 66/99

    Erteilung einer Duldung zum Aufenthalt eines Ausländers ; Duldung im Wege

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2004 - 19 B 1823/04

    Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Qualifizierung der Gültigkeit eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, InfAuslR 1996, 294 (297) und Beschluss vom 4. Juli 1995 - 1 B 223.94 -, InfAuslR 1995, 403 (404); OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 19 B 2056/03 -.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.1999 - 11 M 1826/99

    Reichweite des ausländerrechtlichen Schutzes einer eheähnlichen Gemeinschaft im

    Von daher ist es nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang entscheidend darauf abgestellt hat, der Absicht zur Eheschließung sei erst dann ein beachtliches Gewicht beizumessen, wenn nachgewiesen werde, dass die Eheschließung unmittelbar bevorstehe (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.7.1995, InfAuslR 1995, 403; Hailbronner, Ausländerrecht, § 17 AuslG Rdnr. 34; Senatsbeschl. v. 22.12.1998 - 11 M 5561/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98

    Duldung (§ 55 AuslG) gibt kein Daueraufenthaltsrecht;; Aufenthaltserlaubnis;

    Auch sonst besteht im Hinblick auf die Heiratsabsicht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, da in jedem Fall Voraussetzung ist, dass eine Eheschließung unmittelbar bevorstehen muß (vgl. ebenso BVerwG, Beschl. v. 4.7.1995, InfAuslR 1995, 403; Urt. d. Sen. v. 19.7.1994 - 11 L 1092/94 -).
  • VG München, 23.06.2008 - M 4 S 08.2522

    Ausländerrecht

    Zwar kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, jedoch ein Duldungsanspruch ist (nur) dann anzuerkennen, wenn die Eheschließung tatsächlich ernsthaft beabsichtigt ist und unmittelbar bevorsteht (BVerwG vom 4.7.1995, InfAuslR 1995, 403; st. Rspr. des BayVGH: vgl. etwa BayVGH vom 4.12.2001, Az.: 10 ZS 01.2978; BayVGH vom 29.8.2001, Az.: 10 ZE 01.2231 m.w.N.).
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