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   BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94   

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BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94 (https://dejure.org/1995,4138)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1995 - 1 B 237.94 (https://dejure.org/1995,4138)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1995 - 1 B 237.94 (https://dejure.org/1995,4138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - zwingende Gründe - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94
    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG1990 Nr. 5; für den gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG vgl. BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93] ).

    Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall in dem oben beschriebenen Sinne vorliegt (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93] ).

  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94
    Hat ein Ausländer einen Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG verwirklicht und genießt er gleichzeitig besonderen Ausweisungsschutz nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 AuslG, so wirkt sich dieser auf die Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG insofern aus, als gemäß 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG an die Stelle der "Ist-Ausweisung" eine "Regel-Ausweisung" tritt (vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG1990 Nr. 2.5 bzw. Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94
    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG1990 Nr. 5; für den gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG vgl. BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93] ).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94
    Hat ein Ausländer einen Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG verwirklicht und genießt er gleichzeitig besonderen Ausweisungsschutz nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 AuslG, so wirkt sich dieser auf die Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG insofern aus, als gemäß 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG an die Stelle der "Ist-Ausweisung" eine "Regel-Ausweisung" tritt (vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG1990 Nr. 2.5 bzw. Nr. 3 S. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103; Beschluß des Senats vom 13. März 1996 - 18 B 2485/94 - sowie Urteil vom 11. Juni 1996 - 18 A 4197/92 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Soweit der Kläger dem entgegenhält, er habe ja gerade die Anwendung von § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG als Regeltatbestand bejaht und damit gezeigt, dass der Sachverhalt vom Zweck der Norm erfasst sei, weshalb sich eine Prüfung etwaiger atypischer Fälle verbiete, verkennt er, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ein Ausländer gerade nur "in der Regel" ausgewiesen wird, so dass grundsätzlich Raum für die Überlegung und Prüfung bleibt, inwieweit ein Ausnahmefall wegen eines atypischen Geschehensablaufs vorliegen könnte mit der Folge, dass die Ausweisung nur im Ermessen liegt und gegebenenfalls Ermessensfehler zu prüfen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96

    Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103; Senatsbeschluß vom 13. März 1996 - 18 B 2485/94 - sowie Senatsurteil vom 25. Februar 1997 - 18 A 6689/95 -.

  • VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06

    Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten

    Den Gegensatz dazu bilden Ausnahmefälle, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt ( BVerwG, Beschl. vom 13.11.1995 - 1 B 237.94 , InfAuslR 1996, 103 zum AuslG).

    Ob ein Regelausweisungsfall vorliegt, unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Beschl. vom 13.11.1995, a.a.O.].

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Ein Ausnahmefall kann ferner gegeben sein, wenn der Ausweisung höherrangiges nationales Recht entgegensteht, sie insbesondere mit den Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.6.1997 - 1 B 123.97 -, Buchholz 402.24 § 47 AuslG Nr. 15; Beschluss vom 15.1.1997 - 1 B 256.96 -, Buchholz 402.24 § 47 AuslG Nr. 12; Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.2001 - 13 S 2326/95 -, VBlBW 2002, 34 = InfAuslR 2002, 72; Beschluss vom 6.5.1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

    Bei der voller gesetzlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind die Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse der Betroffenen nach Maßgabe des § 45 Abs. 2 AuslG zu berücksichtigen; ein Ausnahmefall kann ferner gegeben sein, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, sie insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.6.1997 - 1 B 123/97 -, Buchholz 402.24 § 47 AuslG Nr. 15; Beschluss vom 15.1.1997 - 1 B 256/96 -, Buchholz a.a.O. Nr. 12; Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.2001 - 13 S 2326/95 -, VBlBW 2002, 34 = InfAuslR 2002, 72; Beschluss vom 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363 = VBlBW 1997, 434).
  • VG München, 15.12.2014 - M 12 K 14.2232

    Ausweisung; familiäre Lebensgemeinschaft

    Dagegen sind Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1995 - 1 B 237/94 - juris Rn. 6).

    Die Beurteilung, ob ein Regelfall oder ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1995 - 1 B 237/94 - juris Rn. 6).

  • VG München, 28.07.2009 - M 12 K 08.4723

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; schwerwiegende Betäubungsmittelstraftat

    Die Beurteilung, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG vom 13.11.1995, InfAuslR 1996, 103).

    Auch im Rahmen des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG unterliegt die Beurteilung, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, der vollen richterlichen Nachprüfung (BVerwG vom 13.11.1995, InfAuslR 1996, 103).

  • VG München, 22.12.2015 - M 4 K0 15.1520

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung

    Dagegen sind Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, B. v. 13.11.1995 - 1 B 237/94 - juris Rn. 6).

    Die Beurteilung, ob ein Regelfall oder ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, B. v. 13.11.1995 - 1 B 237/94 - juris Rn. 6).

  • OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08

    Ausweisung: Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung wegen Drogendelikten bei

  • OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11

    Abgrenzung Regelfall - Ausnahmefall; Ausweisung eines straffällig gewordenen

  • OVG Berlin, 13.04.2004 - 8 N 59.02

    Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz,

  • OVG Saarland, 30.07.2009 - 2 B 411/09

    Erfolgreicher Aussetzungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung; positive

  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

  • OVG Niedersachsen, 04.09.1998 - 5 M 2170/98

    Versuch; Rauschmitteldelikt; Ausweisung; Bewährungsstrafe; Ausländer

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen

  • VGH Hessen, 03.05.1996 - 13 TG 1823/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen besonderer Gefährlichkeit - zum möglichen

  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 2721/06

    Ausweisung eines vorbestraften Serben

  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

  • VG Minden, 17.05.2004 - 7 K 4251/03

    Ausweisung nach Anstiftung zum Totschlag

  • VG Düsseldorf, 08.08.2001 - 8 L 1569/00

    Sog. Ist-Ausweisung eines Marokkaners mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis bei

  • VG München, 26.02.2015 - M 12 K 13.4298

    Iraker; Ausweisung nach Ermessen; faktischer Inländer; Verurteilung wegen

  • VG München, 04.12.2014 - M 12 K 13.5694

    Verurteilung u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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