Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1998 - 1 B 27.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4135
BVerwG, 03.03.1998 - 1 B 27.98 (https://dejure.org/1998,4135)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1998 - 1 B 27.98 (https://dejure.org/1998,4135)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1998 - 1 B 27.98 (https://dejure.org/1998,4135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der Jahresfrist seit der Ausreise - Anspruch auf Erteilung wegen des Führens einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 B 27.98
    Zu Recht hat sich der Verwaltungsgerichtshof insoweit insbesondere auf das Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - (InfAuslR 1997, 355 = NVwZ 1997, 1114) bezogen.

    Gegen die Regelung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG bestehen, wie der Senat im Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - (a.a.O.) ausgeführt hat, keine Bedenken im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK.

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 B 27.98
    Entsprechendes gilt ohne weiteres für den Schutz der Persönlichkeitssphäre gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, auf die sich der Kläger als Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft berufen kann (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93] = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 18 f.).

    Der Senat hat nämlich im Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - (a.a.O. S. 295 f. bzw. S. 15) bereits ausgeführt, daß der Gleichheitssatz des Art. 3 GG keine erweiternde Auslegung der §§ 17 ff. AuslG zugunsten der Partner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gebietet.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

    Dies musste ein strikter Rechtsanspruch sein, nicht ein solcher, der seinerseits nur ein Ermessen eröffnet, selbst wenn im Einzelfall das Ermessen, etwa auf Grund von Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK, auf Null reduziert war, so dass sich hieraus faktisch ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ergab (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 ; Beschluss vom 03.03.1998 - 1 B 27.98 - Buchholz 402.240 § 28 AuslG Nr. 9; Urteil vom 17.03.2004 - 1 C 11.03 - NVwZ-RR 2004, 687).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

    Gegen die Regelung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Beschluss vom 3. März 1998 - BVerwG 1 B 27.98 - Buchholz 402.240 § 28 AuslG 1990 Nr. 9, S. 16).

    Der Hinweis auf § 55 Abs. 2, § 30 Abs. 3 AuslG in dem Beschluss vom 3. März 1998 (a.a.O.) bedeutet nicht, dass die Aufenthaltsbefugnis außerhalb des rechtlichen Rahmens der genannten Bestimmungen erteilt werden darf.

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

    Auch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK vermitteln einen gesetzlichen Anspruch in diesem Sinne nicht (vgl. etwa Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 ; Beschluss vom 3. März 1998 - BVerwG 1 B 27.98 - Buchholz 402.240 § 28 AuslG Nr. 9).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Möglichkeit geschaffen, abweichend von § 8 Abs. 1 AuslG eine gegenüber der Duldung verbesserte Rechtsposition in Gestalt der Aufenthaltsbefugnis zu gewähren (vgl. Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - BVerwGE 105, 35 = Buchholz 402.240 § 28 AuslG Nr. 8; Beschluss vom 3. März 1998 - BVerwG 1 B 27.98 - Buchholz, a.a.O., Nr. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2006 - 11 S 1797/05

    Zum erforderlichen Visum für eine Aufenthaltserlaubnis - hier:

    Typischerweise ergibt sich eine solche Ermessensreduzierung auf Null aus Verfassungsrecht, etwa aus Art. 6 GG (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 03.03.1998 - 1 B 27.98 -, InfAuslR 1998, 284).
  • OVG Bremen, 12.12.2000 - 1 A 217/00

    Schulbefreiung; Schulpflicht; Homeschooling

    Gleiches kann für die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Ausländers aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 1 GG gelten (vgl. B. v. 03.03.1998 - 1 B 27/98 -, InfAuslR 98, S. 284).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 18 B 1144/04

    Folgenbeseitigungsanspruch Herstellungsanspruch dringende humanitäre Gründe Gebot

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1998 - 1B 27.98 -, InfAuslR 1998, 284.
  • VG Köln, 26.11.2019 - 5 K 2905/18
    Ist die Erteilung des Aufenthaltstitels aber in das Ermessen der Behörde gestellt, begründet auch eine Ermessensreduzierung auf Null keinen gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. März 1998 - 1 B 27/98 - Rn. 5, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht