Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.07.2020

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20   

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https://dejure.org/2020,6002
VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20 (https://dejure.org/2020,6002)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2020 - 1 B 29/20 (https://dejure.org/2020,6002)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2020 - 1 B 29/20 (https://dejure.org/2020,6002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Anreise in den Kreis Nordfriesland zur Nutzung einer im Kreis gelegenen Nebenwohnung aus touristischem Anlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2019 (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019, 1 WB 28/17, juris, Rn.35 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345-378, Rn. 82) ausgeführt:.
  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2019 (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019, 1 WB 28/17, juris, Rn.35 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345-378, Rn. 82) ausgeführt:.
  • VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20

    Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn bleibt verboten

    Die aktuelle Infektionsgefahr ist bekanntermaßen insbesondere dadurch extrem risikobehaftet, dass bislang unentdeckt infizierte Personen sich im öffentlichen Raum bewegen und andere unwissentlich infizieren (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2020 - 1 B 29/20 -, Rn. 16, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22693
BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20 (https://dejure.org/2020,22693)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2020 - 1 B 29.20 (https://dejure.org/2020,22693)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 1 B 29.20 (https://dejure.org/2020,22693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Aufwerfen von Tatsachenfragen zur Verfolgungs- und Versorgungslage in Bulgarien; Angriff der Sachverhalts- und Beweiswürdigung ohne Geltendmachung eines Verfahrensfehlers; Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    und dazu unter Hinweis auf einen Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed u.a.) vorgetragen, der Antrag der Kläger habe nicht als unzulässig gewertet werden dürfen, "da den Klägern trotz unter Schutzstellung in Bulgarien Menschenrechtsverletzungen drohen".

    Auch mit diesem Vorbringen wendet sich die Beschwerde gegen die tatrichterliche Würdigung des Berufungsgerichts, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - und - C-163/17 [ECLI:EU:2019:218], Jawo - Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 -) und der dazu ergangenen Folgerechtsprechung verschiedener Obergerichte drohe "den Klägern bei Rückkehr nach Bulgarien (weiterhin) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC verstoßende Behandlung" (BA S. 11), was dann im Einzelnen unter Auswertung der Erkenntnislage und obergerichtlicher Rechtsprechung zur Lage in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter begründet wird (BA S. 11 bis 29).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Auch mit diesem Vorbringen wendet sich die Beschwerde gegen die tatrichterliche Würdigung des Berufungsgerichts, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - und - C-163/17 [ECLI:EU:2019:218], Jawo - Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 -) und der dazu ergangenen Folgerechtsprechung verschiedener Obergerichte drohe "den Klägern bei Rückkehr nach Bulgarien (weiterhin) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC verstoßende Behandlung" (BA S. 11), was dann im Einzelnen unter Auswertung der Erkenntnislage und obergerichtlicher Rechtsprechung zur Lage in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter begründet wird (BA S. 11 bis 29).
  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Dies legt keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen zu den durch den Gerichtshof der Europäischen Union (ebd.) geklärten Voraussetzungen einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen bereits erfolgter Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat oder der Notwendigkeit eines neuerlichen Asylverfahrens in unionsrechtskonformer Einschränkung des § 29 Absatz 1 Nr. 2 AsylG (dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 21. April 2020 - 1 C 4.19 - und vom 17. Juni 2020 - 1 C 35.19 -) dar.
  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
    Dies legt keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen zu den durch den Gerichtshof der Europäischen Union (ebd.) geklärten Voraussetzungen einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen bereits erfolgter Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat oder der Notwendigkeit eines neuerlichen Asylverfahrens in unionsrechtskonformer Einschränkung des § 29 Absatz 1 Nr. 2 AsylG (dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 21. April 2020 - 1 C 4.19 - und vom 17. Juni 2020 - 1 C 35.19 -) dar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 108.18

    Syrien- Flüchtlingsanerkennung wegen Wehrdienstverweigerung

    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 68.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Asylbewerber wegen

    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - 3 B 90.18

    Anspruch eines syrischen Asylbewerbers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - 3 B 42.18

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Wehrdienstverweigerer

    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - 3 B 94.18
    Die hier entscheidungserheblichen rechtlichen Maßstäbe sind durch das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - geklärt, und eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29/20 - juris Rn. 3 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 18.21

    Entziehung oder Desertion einer Frau vom Nationaldienst in Eritrea;

    Es handelt sich um die nicht revisible Würdigung von Tatsachen, bei der wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29.20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 14.21

    Asyl Eritrea; Entziehung von der Nationaldienstpflicht

    Es handelt sich um die nicht revisible Würdigung von Tatsachen, bei der wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tat?sächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29.20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 13.21

    Eritrea; Flüchtlingseigenschaft; Einberufung zum Nationaldienst; Beteiligung am

    Es handelt sich um die nicht revisible Würdigung von Tatsachen, bei der wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29.20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 17.21

    Asylrecht (Eritrea): Entziehung vom Militärdienst; illegale Ausreise und

    Es handelt sich um die nicht revisibele Würdigung von Tatsachen, bei der wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 1 B 29.20 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - 3 B 37.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an Stelle subsidiären Schutzes für einen

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