Rechtsprechung
BVerwG, 28.09.2001 - 1 B 331.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision wegen Rücknahme der Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 09.05.2001 - 7 UE 3431/00
- BVerwG, 28.09.2001 - 1 B 331.01
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - A 9 S 773/06
Keine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Nichterscheinen des …
Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. Verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt wird, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 04.02.2002 - 1 B 331.01 -, Buchholz 303 zu § 227 ZPO Nr. 31).