Rechtsprechung
BVerwG, 06.05.1998 - 1 B 53.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Verstoß gegen das Vertretungserfordernis
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 17 A 5743/96
- BVerwG, 06.05.1998 - 1 B 53.98
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 07.09.1998 - 1 B 53/98 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
- VG Lüneburg, 07.09.1998 - 1 B 53/98
- OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
Wird zitiert von ...
- VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97
Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das …
Am 1o. August 1998 hat der Kläger im Hinblick auf das Dienstzeitende am 3o. September 1998 und sein damit verbundenes Ausscheiden aus der Bundeswehr als Soldat auf Zeit (§ 56 Abs. 1 S. 1 SG) die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt, der ihm von der Kammer mit Beschluß vom 7.9.1998 - 1 B 53/98 - gewährt, vom Nieders.
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
- VG Lüneburg, 07.09.1998 - 1 B 53/98
- OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97
Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde durch den Beschwerdebescheid vom 8. Juli 1997 als unbegründet zurückgewiesen, so daß der Antragsteller am 11. September 1997 Klage erhob (1 A 141/97), über die noch nicht entschieden ist.die Antragsgegnerin durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, das Dienstverhältnis mit dem Antragsteller als Soldat auf Zeit über den 3o. September 1998 hinaus einstweilen bis zum rechtskräftigen Abschluß des unter dem Aktenzeichen 1 A 141/97 anhängigen Klageverfahrens fortzusetzen.
- BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 48.97
Verfassungsrecht - Keine Diskriminierung homosexueller Soldaten durch …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
Auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.1997 (NVwZ-RR 1998, 244) ist die Frage, ob sich die in der Gesellschaft inzwischen zweifellos festzustellende Wandlung der Bewertung homosexueller Neigungen schon insoweit ausgewirkt hat, daß die Eignung zum Berufssoldaten oder zur Beförderung bejaht werden kann, im Gegensatz zu früheren Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen worden (S. 245 r.Sp.; vgl. auch BVerwG, JZ 1976, 444). - BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
Auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.1997 (NVwZ-RR 1998, 244) ist die Frage, ob sich die in der Gesellschaft inzwischen zweifellos festzustellende Wandlung der Bewertung homosexueller Neigungen schon insoweit ausgewirkt hat, daß die Eignung zum Berufssoldaten oder zur Beförderung bejaht werden kann, im Gegensatz zu früheren Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen worden (S. 245 r.Sp.; vgl. auch BVerwG, JZ 1976, 444). - VG Hamburg, 26.11.1997 - 12 VG 5657/95
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.1998 - 1 B 53/98
Insoweit ist vor allem auf das Urteil des VG Hamburg vom 26.11.1997 - 12 VG 5657/95 - zu verweisen, in dem es u.a. heißt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2544/02
Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen …
Die zulässige Beschwerde, über die der Fachsenat gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW, §§ 87 Abs. 3 Satz 1, 85 Abs. 2 ArbGG, § 937 Abs. 2 ZPO sowie in entsprechender Anwendung von § 944 ZPO, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.3.1998 - 1 B 53/98.PVL -, ohne mündliche Verhandlung und ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter entscheidet, hat in der Sache in dem sich aus der Beschlussformel ergebenden Umfang Erfolg. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681/02
Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Abordnung eines …
Die zulässige Beschwerde, über die der Fachsenat gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW, §§ 87 Abs. 3 Satz 1, 85 Abs. 2 ArbGG, § 937 Abs. 2 ZPO sowie in entsprechender Anwendung von § 944 ZPO - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.3.1998 - 1 B 53/98.PVL - ohne mündliche Verhandlung und ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter entscheidet, ist zulässig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 5863/98
Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats gegen seine Dienststelle auf …
Es handelte sich insbesondere um ein Verfahren betreffend Schutzmaßnahmen für die den zu sanierenden Räumen NA 1 und NA 5 benachbarten Bereiche (3c K 5818/97.PVL - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - bzw. 1 B 53/98.PVL - OVG NRW -), ein Verfahren betreffend die Durchführung der Asbestsanierung im Gebäude IA (3c K 5816/97.PVL - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - bzw. 1 B 55/98.PVL - OVG NRW -) und ein Verfahren betreffend die Durchführung der Asbestsanierung im Gebäude IC 4 und 6 (3c K 5855/97.PVL - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - bzw. 1 B 54/98.PVL - OVG NRW -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 1 B 130/02
Vorbereitung der Auswahlentscheidung über die Besetzung einzelner Dienstposten
Die Beschwerde, über die der Fachsenat gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 ArbGG, § 937 Abs. 2 ZPO sowie in entsprechender Anwendung von § 944 ZPO - vgl. Beschluss des Fachsenats vom 3. März 1998 - 1 B 53/98.PVL - ohne mündliche Verhandlung und ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter entscheidet, ist zulässig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681
Vorliegen eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im …
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