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   BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99   

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https://dejure.org/1999,20549
BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99 (https://dejure.org/1999,20549)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1999 - 1 B 57.99 (https://dejure.org/1999,20549)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1999 - 1 B 57.99 (https://dejure.org/1999,20549)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes hinsichtlich jeder das Berufungsurteil selbstständig tragenden Begründung im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Unter diesen Umständen kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich jeder das Berufungsurteil selbständig tragenden Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20, S. 11 und vom 28. April 1997 - BVerwG 1 B 79.97 -).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-383/97

    van der Laan

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Es hat ebenfalls entschieden, daß die Berufung aus den Gründen des Urteils des Verwaltungsgerichts in Verbindung mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Februar 1999 - Rs. C 383.97 - (ZLR 1999, 237) keinen Erfolg haben könnte, wenn sie zulässig wäre.
  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Ebenso liegt es, wenn das Oberverwaltungsgericht die Berufung als unzulässig und bei unterstellter Zulässigkeit als unbegründet beurteilt (vgl. auch Beschluß vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66).In bezug auf den Gesichtspunkt der Erfolglosigkeit der Berufung aus sachlichen Gründen macht die Klägerin einen Revisionszulassungsgrund nicht geltend.
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 B 73.94

    Erhebung der Divergenzrüge für die Zulassung einer Revision - Zulassung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Das gilt auch, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, daß die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
  • BVerwG, 28.04.1997 - 1 B 79.97

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine auf mehrere, jeweils selbstständig

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Unter diesen Umständen kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich jeder das Berufungsurteil selbständig tragenden Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20, S. 11 und vom 28. April 1997 - BVerwG 1 B 79.97 -).
  • BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
    Das gilt auch, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, daß die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00

    Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen

    Das gilt auch dann, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, dass die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. August 1999 - BVerwG 1 B 57.99 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
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