Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 29.03.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2001 - 1 B 64.01   

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https://dejure.org/2001,19103
BVerwG, 20.07.2001 - 1 B 64.01 (https://dejure.org/2001,19103)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2001 - 1 B 64.01 (https://dejure.org/2001,19103)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 1 B 64.01 (https://dejure.org/2001,19103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bewertung längerfristiger Inhaftierungen von Tamilen in Sri Lanka wegen des eher pauschalen Verdachts der Unterstützung separatistischer Bestrebungen - Inhalt der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2001 - 1 B 64.01
    Die Beschwerde führt aus, es stelle sich die Frage, ob die Berufungsentscheidung hinsichtlich der Bewertung längerfristiger Inhaftierungen von Tamilen in Sri Lanka wegen des eher pauschalen Verdachts der Unterstützung separatistischer Bestrebungen nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 (nicht 38.99) - abweiche.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28677
OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01 (https://dejure.org/2001,28677)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2001 - 1 B 64/01 (https://dejure.org/2001,28677)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2001 - 1 B 64/01 (https://dejure.org/2001,28677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 14 [LS]), auf die das angegriffene Urteil zutreffend verweist, ist seit langem geklärt, dass Wertstoffsammelbehälter selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (ebenso HessVGH, Urt. v. 24.8.1999, DVBl. 2000, 207 [209] = NVwZ-RR 2000, 668; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand 1.10.2000, Bd. 2, TA Lärm Nr. 3.1 RdNr. 42).
  • VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96

    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 14 [LS]), auf die das angegriffene Urteil zutreffend verweist, ist seit langem geklärt, dass Wertstoffsammelbehälter selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (ebenso HessVGH, Urt. v. 24.8.1999, DVBl. 2000, 207 [209] = NVwZ-RR 2000, 668; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand 1.10.2000, Bd. 2, TA Lärm Nr. 3.1 RdNr. 42).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    Dies gilt auch für die von Wertstoffsammelbehältern ausgehenden Lärmbelastungen, bei denen eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist (Gebietscharakter, Einhaltung von Mindestabständen, Funktionsfähigkeit der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Vorhandensein geeigneter Alternativstandorte, Vor- und Gesamtbelastung der Umgebung, vgl. BVerwG aaO; HessVGH aaO; VG Düsseldorf, Urt. v. 9.5.2000, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000, NVwZ-RR 2001, 22).
  • VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    Dies gilt auch für die von Wertstoffsammelbehältern ausgehenden Lärmbelastungen, bei denen eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist (Gebietscharakter, Einhaltung von Mindestabständen, Funktionsfähigkeit der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Vorhandensein geeigneter Alternativstandorte, Vor- und Gesamtbelastung der Umgebung, vgl. BVerwG aaO; HessVGH aaO; VG Düsseldorf, Urt. v. 9.5.2000, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000, NVwZ-RR 2001, 22).
  • OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06

    Container; Unterlassungsanspruch; Sondernutzungserlaubnis;

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Wertstoffsammelbehälter trotz der mit ihnen stets verbundenen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich allgemein zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001; Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 298 f.; HessVGH, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2001, NVwZ 2001, 1181 f.); davon ist auch der vormals für Abfallrecht zuständige 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.3.2001 (1 B 64/01, nicht veröffentlicht) ausgegangen, worauf die Beklagte vorprozessual zutreffend hingewiesen hat.
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