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   BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17   

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https://dejure.org/2017,11462
BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17 (https://dejure.org/2017,11462)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2017 - 1 B 66.17 (https://dejure.org/2017,11462)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2017 - 1 B 66.17 (https://dejure.org/2017,11462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - wegen tiefgreifender Folgen der Säumnis?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
    Diese Rechtsbehauptung ist rechtsirrig und setzt sich insbesondere nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (seit BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253) auseinander, nach der das Wiedereinsetzungsrecht auch im Asylverfahren gilt und die Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist; Besonderheiten, die auf die Fristwahrung etwa mit Blick auf die Erschwerungen eines der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Ausländers beim Zugang zu Gericht eingewirkt haben, sind nicht vorgetragen oder ersichtlich.
  • BVerwG, 21.09.1992 - 9 B 188.92

    Verschulden bei Fristversäumnis - Zustellung von Urteilen an

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
    Zwar wäre es ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift, wenn das Berufungsgericht den Antrag der Kläger, ihnen wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 60 i.V.m. § 124a Abs. 6 VwGO), zu Unrecht abgelehnt hätte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - 9 B 188.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 75).
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

    Er hat auch nicht dargelegt, dass es sich bei den für die Fristenüberwachung verantwortlichen Angestellten um gut ausgebildete, zuverlässige sowie sorgfältig ausgewählte und überwachte Bürokräfte gehandelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 = juris Rn. 2; B.v. 6.6.1995 - 6 C 13.93 - BayVBl 1996, 284 = juris Rn. 5; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 32 Rn. 43; Kallerhoff/Stamm in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 32 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611

    Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem,

    In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dass dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat, um ein Fristversäumnis auszuschließen (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Das Wiedereinsetzungsrecht gilt auch im Asylverfahren; die Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist ist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 66.17 - juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 19 ZB 20.2436

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschulden des

    In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891

    Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung

    In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2).
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