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   OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00   

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https://dejure.org/2003,9063
OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 49 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung; Anordnung von Stellplätzen; Begriff der "Umgebung" i.S.v. § 49 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (§ 49 Abs. 5 BauO,SN); Unzumutbare Störung für das Wohnen durch Stellplätze

  • Judicialis

    SächsBO § 49 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBauO § 49 Abs. 5
    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Garagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 49, 70 SächsBO
    Keine Baugenehmigung im Fall unzumutbarer Störungen durch Benutzung notwendiger Stellplätze (PD Dr. Christina Preschel; Neue Justiz 4/2004, S. 188-189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 188
  • BauR 2004, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Ob sich die Mieter des Baugrundstückes auf diese Vorschrift als eine ihnen ein eigenes subjektiv-öffentliches Recht einräumende Regelung berufen könnten oder ob sich ihr Rechtsverhältnis zum Eigentümer wie im Falle der Rechtsverhältnisse von Miteigentümern oder Wohnungseigentümern untereinander (dazu BVerwG, Urt. v. 12.3.1998, NVwZ 1998, 954) ausschließlich nach bürgerlichem Recht richtet, kann hier offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00

    Belästigung; Eigentümer; Garage; Garagenanlage; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Nach allem ist mithin davon auszugehen, dass "Umgebung" i.S.v. § 49 Abs. 10 SächsBO a.F. (= § 49 Abs. 5 SächsBO n. F.) auch die Mieter auf dem Baugrundstück selbst erfasst (im Ergebnis für das niedersächsische Recht ebenso Nieders. OVG, Beschl. v. 12.3.2001, BauR 2001, 1249, 1250; zum Begriff der Umgebung in § 50 SächsBO n.F. (= § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsBO a.F.) ebenso Gramlich, in Degenhart, SächsBO, Losebl.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Zwar mag das Bauplanungsrecht vor allem, möglicherweise sogar ausschließlich das Ziel haben, Grundstücksnutzungen untereinander auszugleichen und verträglich zu machen mit der naheliegenden Folge, dass auch nur die diese Grundstücke repräsentierenden Berechtigten von den bauplanungsrechtlichen Vorschriften ins Auge gefasst werden (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, NJW 1994, 1233, 1234 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Hier ist das Maß des Zumutbaren für die Bewohner der Wohnungen in der Südseite des bereits errichteten und für die künftigen Bewohner der Wohnungen der Nordseite des geplanten Wohnhauses überschritten, obwohl es sich bei den Stellplätzen um notwendige Stellplätze i.S.v. § 49 Abs. 1 SächsBO handelt, von deren Zumutbarkeit grundsätzlich auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.1999, BRS 62 Nr. 150; OVG Rh. -Pf., Beschl. v. 27.6.2002, BauR 2003, 368).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Hier ist das Maß des Zumutbaren für die Bewohner der Wohnungen in der Südseite des bereits errichteten und für die künftigen Bewohner der Wohnungen der Nordseite des geplanten Wohnhauses überschritten, obwohl es sich bei den Stellplätzen um notwendige Stellplätze i.S.v. § 49 Abs. 1 SächsBO handelt, von deren Zumutbarkeit grundsätzlich auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.1999, BRS 62 Nr. 150; OVG Rh. -Pf., Beschl. v. 27.6.2002, BauR 2003, 368).
  • BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung der Parteianträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Mit Beschluss vom 21.12.2000 ( 1 B 188/00), der den Klägern am 5.1.2001 zugestellt wurde, hat der Senat die Berufung zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestünden.
  • OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen Nachbarrechte; Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit des Lärms von An- und Abfahrtsverkehr sowie von Parkverkehr, der dem Vorhaben auch dann zuzurechnen ist, wenn er im Vorhabenbereich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfindet (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 526), ist aufgrund seiner Unregelmäßigkeit nicht schematisch auf ein Regelwerk mit Maximalwerten, sondern auf eine Gesamtwürdigung der Situation abzustellen, für die derartige Werte allenfalls eine Orientierung geben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2003 - 4 BN 7/03 -, BauR 2004, 975; BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 526; SächsOVG, Urt. v. 25.9.2003 - 1 B 768/00 -, BauR 2004, 1048).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2005 - 3 M 185/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen ebenfalls nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm oder der VDI-Richtlinie 2058 überschritten werden, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnitttswerte abgestellt werden (OVG Bautzen, U. v. 25.09.2003 - 1 B 786/00 -, SächsVBl. 2004, 63; vgl. auch Weimar a.a.O.; VG Koblenz U. v. 27.06.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368 = BRS 65, 143).
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