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   BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86   

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https://dejure.org/1987,1194
BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86 (https://dejure.org/1987,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 B 93.86 (https://dejure.org/1987,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 (https://dejure.org/1987,1194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung - Verurteilung wegen Wahlfälschung - Urkundenfälschung - Berücksichtigung der Straftat - Bundeszentralregister - Wohlverhalten - Bewährungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. AVOAVO RBeratG § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Auch dies hat der Senat - in anderem Zusammenhang - schon wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. BVerwGE 68, 101 ; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 ).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Der beschließende Senat hat in Gewerbeuntersagungsfällen wiederholt ausgeführt, daß für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, der sich ordnungswidrig verhalten hat, ein nachträgliches ordnungsgemäßes Verhalten während des Verwaltungsstreitverfahrens im allgemeinen wenig bedeutsam ist (vgl. z.B. BVerwGE 28, 202 ; Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 23 ).
  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Der beschließende Senat hat in Gewerbeuntersagungsfällen wiederholt ausgeführt, daß für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, der sich ordnungswidrig verhalten hat, ein nachträgliches ordnungsgemäßes Verhalten während des Verwaltungsstreitverfahrens im allgemeinen wenig bedeutsam ist (vgl. z.B. BVerwGE 28, 202 ; Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 23 ).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Auch dies hat der Senat - in anderem Zusammenhang - schon wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. BVerwGE 68, 101 ; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 ).
  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Im Einklang damit hat das Bundessozialgericht ausgesprochen, das Wohlverhalten, das ein Arzt während eines Verfahrens zur Entziehung der Kassenzulassung oder während eines Wiederzulassungsverfahrens zeige, lasse in der Regel nicht im gleichen Maße zuverlässige Schlüsse auf eine wiedererlangte Eignung zu wie ein Verhalten in der übrigen Zeit (Urteil vom 29. Oktober 1986 - 6 RKa 32/86 -) .
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Die Frage, wieviele Jahre zwischen einer die Unzuverlässigkeit begründenden Straftat und dem Zeitpunkt liegen müssen, in dem der Bewerber als zuverlässig gelten kann, läßt sich daher nicht generell beantworten (in diesem Sinne z.B. auch BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84 - BRAK-Mitt. 1985, 107).
  • BVerwG, 18.07.1968 - I C 52.67

    Rücknahme einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Anders ist ein solches Wohlverhalten beispielsweise dann zu beurteilen, wenn es auf einen Reifeprozeß zurückzuführen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 52.67 - Buchholz 418.20 Nr. 10 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1983 - 9 S 2626/81

    Zulassung als Rechtsbeistand bei früheren Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
    Vielmehr sind bei der Entscheidung, ob der um Erlaubnis Nachsuchende trotz des zurückliegenden Vergehens als zuverlässig anzusehen ist, neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu würdigen; davon ist auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den vom Kläger erwähnten Urteilen vom 6. Juli 1983 und 11. Oktober 1984 (Rbeistand 1983, 160 und 1984, 163) ausgegangen.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Es wird immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommen (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - GewArch 1987, 351).
  • VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten,

    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob sich aus diesem Verschweigerecht im Hinblick auf die Resozialisierung des früheren Straftäters und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein relatives Verwertungsverbot ableiten lässt, das nicht durch verwaltungsinterne Mitteilungen unterlaufen werden darf (so BayVGH v. 28.2.2006, 7 B 05.2202; a. A. bei einem unbeschränkten Auskunftsberechtigten nach § 41 Abs. 1 BZRG: BVerwG v. 16.06.1987, 1 B 93/86, GewArch. 1987, 351).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert eine Gesamtwürdigung, in die neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind, namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (so BVerwG vom 16.6.1987, Az. 1 B 93/86 und OVG Lüneburg vom 29.1.2008, a.a.O., m. w. Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95; GewArch 1995, 377).

    Diese günstige Prognose des Strafgerichts ist auch für die Erlaubnisbehörde zwar nicht bindend, aber von tatsächlichem Gewicht (so BVerwG vom 16.6.1987 a.a.O., Rdnr. 12).

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Es sei darauf hingewiesen, daß ein derartiges "Wohlverhalten" des Gewerbetreibenden während des Anfechtungsprozesses nicht ohne weiteres geeignet ist, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41 = GewArch 1987, 351 m.w.N.).
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