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   BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92   

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BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92 (https://dejure.org/1992,17946)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1992 - 1 B 94.92 (https://dejure.org/1992,17946)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 1 B 94.92 (https://dejure.org/1992,17946)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 3 Waffengesetz (WaffG) - Aufstellung eines Rechtssatzes durch das Bundesverwaltungsgericht - Divergenzrüge - Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem erwähnten, auch vom Berufungsgericht herangezogenen (BU S. 6) Urteil unter Bezugnahme auf sein Grundsatzurteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8), bezogen auf den dort zu entscheidenden konkreten Sachverhalt lediglich ausgeführt, daß das Berufungsgericht in jenem Falle die Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung überspannt hatte und daß bei "lebensgerechter Betrachtung" eine überdurchschnittliche Gefährdung gegeben war.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Berufungsgericht nicht von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, wonach ein Bedürfnis zum Führen von Schußwaffen auch dann vorliegen kann, wenn Angriffe auf andere Rechtsgüter als Leib und Leben zu befürchten sind (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Die schließlich aufgeworfene Frage, ob der Antragsteller im Vergleich zu anderen Personen seiner Berufsgruppe oder lediglich im Vergleich zur Allgemeinheit besonders gefährdet sein muß, würde sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, weil das Berufungsgericht lediglich auf den letzteren, dem Kläger günstigeren Vergleichsmaßstab abgestellt hat (BU S. 7; vgl. auch BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92
    Auch von der Entscheidung vom 24. Juni 1975 (a.a.O.) ist das Berufungsgericht nicht abgewichen, hat diese vielmehr zitiert und seinem Urteil zugrunde gelegt (BU S. 6).

    Das gilt auch, soweit der Kläger eine Divergenz zu dem Urteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 2.74 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8 a = GewArch 1975, 346) rügt.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92
    Der Kläger führt aus, daß das Berufungsgericht die Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG überspanne sowie eine lebensgerechte Betrachtung nicht anwende und folglich von dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 38.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23 = DVBl. 1980, 1044) abweiche.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Eine zusätzliche - gegebenenfalls sogar höhere - Lärmbelastung des Einwirkungsbereichs durch Verkehrslärm vermag deshalb eine Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte durch gewerbliche Anlagen grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1989 - 10 S 554/88 -, GewArch 1989, 273; OVG Bremen, Beschluss vom 15.04.1993 - 1 B 94.92 -, GewArch 1994, 431).
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