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BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 05. April 1990 - 1 BGs 112/90 (https://dejure.org/1990,8530)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit (RA Jochen Thielmann; HRRS 10/2012, 458)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.08.1987 - StB 9/87
Beschwerde - Eröffnungsbeschluß - Überzeugungsbildung
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- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Der Senat ist im Revisionsverfahren auf der Basis der Feststellungen des tatgerichtlichen Urteils nicht gehalten zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen für ein Unterstützen der Vereinigung allein die Zusage eines Nichtmitglieds ausreicht, eine Handlung vorzunehmen, die sich auf die Organisation irgendwie vorteilhaft auswirken kann (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 129a Abs. 3 Unterstützen 4); denn nach diesen Feststellungen war die Tätigkeit des Angeklagten nicht auf die Abgabe einer derartigen Zusage beschränkt. - BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17
Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS" …
Freilich stellt nicht jede Zusage eines Nichtmitglieds, einen die Vereinigung oder eines ihrer Mitglieder fördernden Beitrag zu leisten, ein tatbestandsmäßiges Unterstützen dar (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - StB 3/05, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 1 in Abkehr von BGH, Beschluss vom 5. April 1990 - 1 BGs 112/90, BGHR StGB § 129a Abs. 3 Unterstützen 4). - BGH, 19.05.2005 - StB 3/05
Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen …
Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist.
- OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03 Dabei kann der Senat sogar die durch den Bundesgerichtshof in einem - die Haftfortdauer gemäß §§ 121, 122 StPO betreffenden - Beschluss vom 8. September 2005 (AK 9/05) aufgeworfene Frage offen lassen, ob an der früheren Rechtsprechung, wonach bereits die bloße Zusage, Waffen für eine terroristische Vereinigung zu beschaffen, als Unterstützungshandlung ausreiche (vgl. BGHR StGB § 129a Abs. 3 Unterstützen 4), angesichts der Straflosigkeit einer versuchten Unterstützung festzuhalten sei.
- BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
Unterstützung durch eine bloße Zusage
Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist. - BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist. - BGH, 19.05.2005 - 2 BJs 10/05
Keine Unterstützung bei bloßer Zusage einer Unterstützung
Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist.