Rechtsprechung
ArbG Bocholt, 29.06.2007 - 1 BV 1/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 29.06.2007 - 1 BV 1/07
- LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07
- BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
- LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
- BAG - 1 ABR 2/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer …
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 29.06.2007 - 1 BV 1/07 - abgeändert.Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 29.06.2007 - 1 BV 1/07 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, die Einstellung des Arbeitnehmers M5 R1 aufzuheben und der Arbeitgeberin für jeden Tag der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250, 00 EUR anzudrohen.
- LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07
Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats; …
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 29.06.2007 - 1 BV 1/07 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, die Beschäftigung des Arbeitnehmers M5 R3 zu unterlassen und der Arbeitgeberin für jeden Tag der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250, 00 EUR anzudrohen. - LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 89/07
Zustimmungsersetzung bei Versetzung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens; Umfang …
Nachdem die Arbeitgeberin die Stelle des Leiters der Revisionsabteilung zum 01.01.2006 nach betriebsinterner Stellenausschreibung mit einem von außen kommenden Mitarbeiter neu besetzen wollte, entstand Streit zwischen den Beteiligten darüber, ob es sich bei dem neu einzustellenden Leiter der Revisionsabteilung, Herrn R1, um einen leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG handelte und ob die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Herrn R1 erforderlich war (ArbG Bocholt 1 BV 1/07 = LAG Hamm 10 TaBV 81/07 = BAG 1 ABR 2/08).
Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 25.04.2007 - 1 BV 1/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 25.04.2007 - 1 BV 1/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 36/07
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 36/07
Betriebsbegriff - Betriebsratswahl vor Betriebsübergang
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2007 - Az: 1 BV 1/07 - werden zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird in analoger Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 - (dort S. 2 ff. unter I. = Bl. 157 ff. d.A.).
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 - haben.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 - aufzuheben und die Anträge und Hilfsanträge der Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 4 zurückzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 Sa 306/07
Tariffähigkeit - Betriebsrat - Regelungssperre hinsichtlich einer …
Die gegenteilige Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern (im Verfahren über die Frage der Nichtigkeit der Betriebsratswahl vom 15.12.2006; - 1 BV 1/07 -) sei unzutreffend.Der Kläger bezieht sich auf den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 -.
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 41/07
Zum Verhältnis des amtierenden Betriebsrats zum neugewählten Betriebsrat bei …
In dem Beschluss vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 - (Bl. 156 ff. d. Beiakte -1 BV 1/07 = 3 TaBV 36/07 - folgend: BA) hat das Arbeitsgericht auf den Antrag der Gewerkschaft IG-Metall die Nichtigkeit der Betriebsratswahl vom 15.12.2006 festgestellt.Die Akte des Verfahrens - 1 BV 1/07 - = 3 TaBV 36/07 - (BA) war zu Informationszwecken beigezogen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 3 TaBVGa 1/07
Betriebsrat: Aktivlegitimation bei Betriebsinhaberwechsel; Zusammenfassung und …
Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen, - u.a. auch auf den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 -, in dem das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass die Wahl des Betriebsrats am 15.12.2006 nichtig ist (- der Beschluss vom 25.04.2007 - 1 BV 1/07 - (Bl. 72 ff. d.A.) ist nicht rechtskräftig).