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ArbG Ludwigshafen, 12.03.2009 - 1 BV 16/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 12.03.2009 - 1 BV 16/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09
Einigungsstellenvorsitzender
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 12.03.2009, Az. 1 BV 16/09, wird zurückgewiesen.In entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG wird von einer wiederholenden Darstellung des Sachverhalts und des erstinstanzlichen Vorbringens der Beteiligten abgesehen und statt dessen Bezug genommen auf Ziff. I der Gründe des Beschlusses des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 12.3.2009, Az. 1 BV 16/09 (Bl. 109 ff. d. A.).
den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12.03.2009, Az.: 1 BV 16/09 abzuändern.