Rechtsprechung
ArbG Arnsberg, 30.06.2005 - 1 BV 4/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,36891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 30.06.2005 - 1 BV 4/05
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05
- BAG - 1 ABR 36/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 22.08.2007 - 12 Sa 8/07
Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz
Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Beschluss vom 07.04.2006 (Az.: 1 BV 4/05) ersetzte das Arbeitsgericht die verweigerte Zustimmung mit der Begründung, die Klägerin und acht ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen seien zutreffend in die Vergütungsgruppe Vc, Fallgruppe 5 BAT einzugruppieren.Der Rechtsvorgänger der Beklagten ist - soweit ersichtlich - in einer Vielzahl von Fällen damals ebenso verfahren, wie aus dem Zustimmungsersetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 07.04.2006 (Az.: 1 BV 4/05) geschlossen werden kann.
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05
Eingruppierung; Entgeltsystem; Einzelfallregelung; Mitbestimmung; Betriebsrat; …
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 30.06.2005 - 1 BV 4/05 - abgeändert.den Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 30.06.2005 - 1 BV 4/05 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitgeberin L1xxx H1xxxx-A3xxxx einzuholen und, falls sie nicht erteilt wird, das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.