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   OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04   

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https://dejure.org/2004,7854
OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04 (https://dejure.org/2004,7854)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2004 - 1 Bf 25/04 (https://dejure.org/2004,7854)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2004 - 1 Bf 25/04 (https://dejure.org/2004,7854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Befreiung eines Kindes von der Schulpflicht; Unterrichtung eines Kindes nach der Unterrichtskonzeption der "Philadelphia-Schule"; Vereinbarkeit der staatlichen Sexualerziehung mit den Vorgaben der Verfassung; Anforderungen an die Wahrung der ...

  • Judicialis

    HmbSchulG § 6; ; HmbSchulG § 38 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSchulG § 6; HmbSchulG § 38 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 183
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04
    In rechtlicher Hinsicht ist der Streitstoff im Wesentlichen durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 (NVwZ-RR 2003, S. 561 ff.) und die Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 29. April 2002 (1 BvR 436/03) geklärt.

    Denn diese Frage ist durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2003 (1 BvR 436/03) geklärt.

    Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, das dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 (NVwZ-RR 2003, S. 561 ff.) und dem folgenden Nichtannahmebeschluss des Verfassungsgerichts vom 29. April 2003 (1 BvR 436/03) gefolgt ist, bedurfte es keiner weiteren Sachaufklärung.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04
    In rechtlicher Hinsicht ist der Streitstoff im Wesentlichen durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 (NVwZ-RR 2003, S. 561 ff.) und die Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 29. April 2002 (1 BvR 436/03) geklärt.

    Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, das dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 (NVwZ-RR 2003, S. 561 ff.) und dem folgenden Nichtannahmebeschluss des Verfassungsgerichts vom 29. April 2003 (1 BvR 436/03) gefolgt ist, bedurfte es keiner weiteren Sachaufklärung.

  • OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04

    Auflösung einer Schulklasse; Umsetzung von Schülern; Verwaltungsaktsqualität;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04
    Bei den in §§ 2 und 3 HmbSchulG aufgestellten Grundsätzen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und den Grundsätzen zu ihrer Verwirklichung handelt es sich um von der Schule anzustrebende und zu beachtende z.T. mit einander in Konflikt stehende gesetzliche Zielsetzungen, aus deren Programmsatzcharakter individuelle Rechte der Schüler nicht hergeleitet und durchgesetzt werden können (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Bs 306/04 -).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04
    Dass diese Richtlinien für die Sexualerziehung des Amtes für Schule der Beklagten mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1977 (NJW 1978 S. 807 ff.) nicht im Einklang stehen, haben die Klägerinnen zwar behauptet, ihre Behauptungen aber nicht im Einzelnen belegt.
  • VG Hamburg, 16.01.2003 - 2 VG 4333/02

    Heim-Unterricht durch Fernbetreuung der Philadelphia-Schule genügt nicht der

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04
    Die Eltern der Klägerinnen hatten schon in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, mit dem sie sich gegen die Auflage wandten, die Klägerinnen an einer zugelassenen Schule anzumelden und für ihre regelmäßige Teilnahme am Unterricht zu sorgen (2 VG 4333/02), im Zuge einer mündlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage am 16. Januar 2003 etwa zwei Stunden lang Gelegenheit, dem Verwaltungsgericht ihren Standpunkt darzustellen.
  • OVG Hamburg, 24.04.2006 - 1 So 56/06

    Beschwerde gegen Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Schulpflicht teilweise

    Die dagegen erhobene Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden (vgl. Beschl. des Senats v. 27.9.2004, 1 Bf 25/04).

    Der Antragsgegner hat keinen Anspruch darauf, dass Unterricht an staatlichen Schulen ausschließlich eine christliche Ausrichtung in dem von ihm gewünschten Sinne erfährt (so schon Beschl. v. 27.9.2004 - 1 Bf 25/04 -).

    Wie im Beschluss vom 27. September 2004 (1 Bf 25/04) ausgeführt, fehlt es an einem Anspruch des Antragsgegners zu derartigem Heimunterricht.

  • OVG Hamburg, 20.07.2006 - 1 So 105/06

    Beschwerde des Vaters gegen Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Schulpflicht

    Die dagegen erhobene Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden (vgl. Beschl. des Senats vom 27.9.2004 - 1 Bf 25/04 - ).

    Soweit der Antragsgegner geltend macht, dass die zu vollstreckenden Grundverfügungen vom 3. Januar 2006 ihn in seinem elterlichen Erziehungsrecht verletzten, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine in den vorangegangenen Verfahren des Antragsgegners ergangenen Beschlüsse vom 24. April 2006 - 1 So 56/06 - sowie 4. April 2006 - 1 Bs 63/06 - und vom 27. September 2004 - 1 Bf 25/04 -.

  • VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06

    Behörde kann Schulpflicht zwangsweise durchsetzen

    Ihren Antrag auf Zulassung der Berufung wies das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. September 2004 (1 Bf 25/04) zurück.

    Insoweit ist auch auf das Urteil der Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2003 (2 VG 3815/2002) sowie auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. September 2004 (1 Bf 25/04) zu verweisen.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05

    Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei mangelnder Mitwirkung an Erfüllung der

    Daran haben sich auch Eltern zu orientieren, die der Glaubensgemeinschaft der Siebten Tags Adventisten angehören (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 28. Juli 1999, Az.: 9 A 332/97 [91] - zitiert nach Juris) bzw. Unterrichtskonzeptionen wie die der "Philadelphia-Schule" bevorzugen (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27. September 2004, Az.: 1 BF 25/04 - zitiert nach Juris).
  • VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06

    Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule

    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05
    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 1020/05

    Einhaltung der Schulbesuchspflicht für alle schulpflichtigen Schüler ; Androhung

    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
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