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   OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06   

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https://dejure.org/2007,9469
OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06 (https://dejure.org/2007,9469)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 Bs 281/06 (https://dejure.org/2007,9469)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 Bs 281/06 (https://dejure.org/2007,9469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Stilllegung und Entfernung von Jackpot-Systemen aus einer Spielhalle; Grenzen der Gewährung von Zusatzgewinnen durch den Aufsteller bzw. Betreiber eines Spielgeräts; Erlaubnispflichtigkeit des Betreibens einer Spielhalle; Gegenstand von ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    SpielV § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpielV § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
    In diesem Falle wäre, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. November 2005 (- 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 123 = NVwZ 2006, 600) ausgeführt hat, ein Rückgriff auf § 9 der SpielV nicht erforderlich, weil nach § 33 c GewO Geldgewinnspielgeräte nur entsprechend der dafür erteilten Bauartzulassung aufgestellt werden dürfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06

    Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
    Denn mit der Teilnahme am Jackpot-Verfahren der Antragstellerin durch Drücken der Gewinntaste oder durch eine Teilnahmekarte erwirbt der Spieler, der sich in der Spielhalle befindet (vgl. dazu OVG Münster, Beschl v. 18.12.2006 - 4 B 1019/06 -, zitiert nach juris), die Chance, u.U. zusätzlich zu den Gewinnmöglichkeiten an den Spielgeräten einen Geldbetrag bis 10.000 Euro zu gewinnen, der nach dem Zufallsprinzip bezogen auf den einzelnen "Teilnehmer" ermittelt wird.
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
    Der Senat bewertet dieses finanzielle Interesse mit 2.000 Euro, nachdem das Bundesverwaltungsgericht für Hauptsacheverfahren 4.000,-- DM je Gerät angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 C 1.91 = GewArch. 1992 S. 62; OVG Hamburg, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 Bs 47/04 - ).
  • OVG Hamburg, 31.03.2004 - 1 Bs 47/04

    Unzulässige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
    Der Senat bewertet dieses finanzielle Interesse mit 2.000 Euro, nachdem das Bundesverwaltungsgericht für Hauptsacheverfahren 4.000,-- DM je Gerät angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 C 1.91 = GewArch. 1992 S. 62; OVG Hamburg, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 Bs 47/04 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07

    Online-Vermittlung von Sportwetten; Begriff der Wettannahmestelle; unentgeltliche

    Dementsprechend erfasst auch der Spielerbegriff nicht nur solche Spieler, die an Spielgeräten nach §§ 33 c und 33 d GewO in der Spielhalle spielen, sondern auch potentielle Nutzer dieser Geräte vor deren Benutzung (so auch OVG NW, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 B 1019/06 - NVwZ-RR 2007, 249; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Bs 281/06 - NVwZ-RR 2007, 391).
  • VG München, 23.10.2007 - M 16 K 07.2726
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in dessen Entscheidung vom 18. Januar 2007 (Az. 1 Bs 281/06) ausgeführt, dass § 9 Abs. 2 SpielV einen Auffangtatbestand für die von § 9 Abs. 1 SpielV nicht erfassten Umgehungsmöglichkeiten der mit der Bauartzulassung festgeschriebenen Gewinn- und Verlustmöglichkeiten von Geldspielgeräten enthalte.
  • VG München, 16.05.2007 - M 16 S 07.1783

    Rouletteturnier in Spielhalle

    Diese rechtliche Bewertung steht im Einklang mit dem Zweck und der Funktion des neugefassten § 9 Abs. 2 SpielV (vgl. hierzu etwa OVG Hamburg vom 18.1.2007, Az. 1 Bs 281/06 - juris, RdNr. 8 ff. m.w.N.) und steht entgegen dem Vortrag der Antragspartei auch nicht im Gegensatz zu der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2006 im Verfahren M 16 S 06.1579.
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