Rechtsprechung
   BVerfG - 1 BvL 7/98   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,121522
BVerfG - 1 BvL 7/98 (https://dejure.org/9999,121522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,121522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16

    Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung

    Ferner darf er auch aus Praktikabilitätsgründen generalisieren, typisieren und pauschalieren und hat hierbei generell einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 1 BvL 7/98 -, Juris, Rn. 42 f. m.w.N.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319).
  • VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2375/09

    Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Eine Rechtfertigung kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn die mit der Typisierung verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, wenn sie lediglich eine kleine Anzahl von Personen betreffen und wenn der Verstoß gegen den Gleichheitssatz wenig intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht