Rechtsprechung
BVerfG - 1 BvL 7/98 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
Ferner darf er auch aus Praktikabilitätsgründen generalisieren, typisieren und pauschalieren und hat hierbei generell einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 1 BvL 7/98 -, Juris, Rn. 42 f. m.w.N. - BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R
Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG…, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319). - BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG…, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319). - BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
Zwar liegt ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden kann (vgl so ausdrücklich das BVerfG…, Beschluss vom 6.7. 2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 4.4. 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319). - VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2375/09
Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit
Eine Rechtfertigung kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn die mit der Typisierung verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, wenn sie lediglich eine kleine Anzahl von Personen betreffen und wenn der Verstoß gegen den Gleichheitssatz wenig intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 1 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319).