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   BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001, 1174/88   

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https://dejure.org/1995,11194
BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001, 1174/88 (https://dejure.org/1995,11194)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.1995 - 1 BvR 1001, 1174/88 (https://dejure.org/1995,11194)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001, 1174/88 (https://dejure.org/1995,11194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses - Erstattung der notwendigen Auslagen des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 8, EStG § 33a Abs 1, EStG § 33a Abs 1 a
    Außergewöhnliche Belastung; Kinder aus geschiedener Ehe; Unterhaltsleistungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88
    Hat der Gesetzgeber das Begehren selbst für berechtigt erachtet oder hat das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen Fragen bereits entschieden und ergibt sich daraus, daß die Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hätte, ist es billig, den Beschwerdeführern die Erstattung ihrer Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn ihrer Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (BVerfGE 85, 109 [115]).

    Die Beschwerdeführer haben zwar die Hauptsache nicht für erledigt erklärt, diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihnen die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGE 69, 161 ; 85, 109 [116]).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene Maßnahme die Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 81, 138 [140]).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88
    Die Verfassungsbeschwerde hätte - wie sich aus den Gründen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1990 (BVerfGE 82, 198 ) ergibt - Erfolg gehabt, wäre sie nicht durch die gesetzliche Neuregelung und den geänderten Einkommensteuerbescheid 1984 gegenstandslos geworden.
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88
    Die Erschöpfung des Rechtsweges soll gewährleisten, daß dem Bundesverfassungsgericht nicht nur die abstrakte Rechtsfrage, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Gericht unterbreitet wird (BVerfGE 74, 69 [74 f.]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88
    Die Beschwerdeführer haben zwar die Hauptsache nicht für erledigt erklärt, diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihnen die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGE 69, 161 ; 85, 109 [116]).
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7).

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