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   BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 1013/91   

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https://dejure.org/1995,14570
BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 1013/91 (https://dejure.org/1995,14570)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 1 BvR 1013/91 (https://dejure.org/1995,14570)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 1 BvR 1013/91 (https://dejure.org/1995,14570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Institution des Nur-Notariats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 1013/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die berufsrechtliche Regelung des Nur-Notariats weder Art. 12 Abs. 1 GG noch Art. 3 Abs. 1 GG im Hinblick auf unterschiedliche Notariatsformen in den einzelnen Bundesländern verletzt (vgl. BVerfGE 16, 6 [21 ff.]; 17, 381 [387 ff.]).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 1013/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die berufsrechtliche Regelung des Nur-Notariats weder Art. 12 Abs. 1 GG noch Art. 3 Abs. 1 GG im Hinblick auf unterschiedliche Notariatsformen in den einzelnen Bundesländern verletzt (vgl. BVerfGE 16, 6 [21 ff.]; 17, 381 [387 ff.]).
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 205/02

    Gebührenermäßigung in Grundbuchsachen aufgrund des Einigungsvertrags

    Es spricht vieles dafür, das durch den Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet eingeführte, mit Maßgaben versehene Bundesrecht, wie dies das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (aaO oben b) offensichtlich tut, grundsätzlich als partiell, nämlich so nur im Beitrittsgebiet geltendes Recht anzusehen (zu dem Begriff allgemein Maunz/Dürig GG 7. Liefg. Art. 124 Rn. 11 und 8. Liefg. Art. 126 Rn. 26; BVerfGE 33, 206 und - aus neuerer Zeit - Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20.9.1995 Gz. 1 BvR 1013/91 - zitiert nach juris; speziell zum Einigungsvertrag Badura Staatsrecht 2. Aufl. L 16; Grziwotz Partielles Bundesrecht und die Verteilung der Gesetzgebungsbefugnisse im Bundesstaat AöR 116, 588/595).
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