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   BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94   

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https://dejure.org/1998,9724
BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94 (https://dejure.org/1998,9724)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94 (https://dejure.org/1998,9724)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1998 - 1 BvR 1224/94 (https://dejure.org/1998,9724)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. insbesondere zu Art. 14 Abs. 1 GG BVerfGE 71, 230 [246 ff.]; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 76, 93 [96]; 87, 282 [284 ff.]).

    Die Frage, ob ein Mietspiegel im konkreten Fall geeignetes Kriterium zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist, bis zu deren Grenze der Vermieter einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Erhöhung hat (BVerfGE 71, 230 [250 ff.]), ist einfachrechtlich zu beantworten.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. insbesondere zu Art. 14 Abs. 1 GG BVerfGE 71, 230 [246 ff.]; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 76, 93 [96]; 87, 282 [284 ff.]).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht die Grenze zum Verfassungsverstoß erst dann als überschritten an, wenn die fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung der maßgeblichen Norm willkürlich oder offenkundig unhaltbar ist, wenn sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage also geradezu aufdrängen muß (vgl. BVerfGE 76, 93 [96]; 87, 282 [284 ff.]).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. insbesondere zu Art. 14 Abs. 1 GG BVerfGE 71, 230 [246 ff.]; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 76, 93 [96]; 87, 282 [284 ff.]).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht die Grenze zum Verfassungsverstoß erst dann als überschritten an, wenn die fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung der maßgeblichen Norm willkürlich oder offenkundig unhaltbar ist, wenn sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage also geradezu aufdrängen muß (vgl. BVerfGE 76, 93 [96]; 87, 282 [284 ff.]).

  • OLG Hamm, 30.08.1996 - 30 REMiet 1/96

    Mieterhöhung; Mietspiegel; Aktualität; Zuschlag; Stichtagsdifferenz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94
    Vielmehr ergibt sich aus den Gründen des Rechtsentscheids, daß es im Einzelfall zu praktischen Schwierigkeiten kommen kann, verläßliche Grundlagen für die Bestimmung der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten während der Stichtagsdifferenz zu ermitteln (ebenso OLG Hamm, WuM 1996, S. 610 [611]).
  • OLG Köln, 24.10.1973 - 2 U 163/71

    Bauprozeß; Anwendung der Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94
    Maßgebliches Kriterium kann dabei auch die zu erwartende Lange Dauer und Kostspieligkeit einer Beweisaufnahme sein (Thomas/Putzo, 20. Aufl., § 287 ZPO Rn. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 56. Aufl., § 287 ZPO Rn. 35; OLG Köln, MDR 1974, S. 321).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2018 - 8 U 203/17

    Vergütung des Steuerberaters

    Maßgebliches Kriterium kann dabei auch die zu erwartende lange Dauer und Kostspieligkeit einer Beweisaufnahme sein (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/04/rk19980404_1bvr122494.html).
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