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   BVerfG, 21.02.1992 - 1 BvR 1575/89   

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BVerfG, 21.02.1992 - 1 BvR 1575/89 (https://dejure.org/1992,27302)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1992 - 1 BvR 1575/89 (https://dejure.org/1992,27302)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 1 BvR 1575/89 (https://dejure.org/1992,27302)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch eine übermäßig lange Dauer des Verfahrens ist für das steuerrechtliche Verfahren anerkannt (BVerfG-Entscheidungen vom 27. September 1993 2 BvR 829/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 348; vom 21. Februar 1992 1 BvR 1575/89, HFR 1992, 651; vom 14. Februar 1992 2 BvR 1443/91, HFR 1992, 728; vom 7. Januar 1992 1 BvR 1490/89, HFR 1992, 727; vom 22. Januar 1987 1 BvR 103/85, Der Betrieb --DB-- 1987, 1722; Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kostenrechtliche Folgeentscheidung

    Gegen diesen Beschluß hat der Beschwerdeführer bereits Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 1575/89), mit der er auch die Auferlegung der Verfahrenskosten unter dem Blickwinkel einer überlangen Verfahrensdauer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung stellte.

    Da diese jedoch keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, wie seit dem Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 1992 (1 BvR 1575/89) feststeht, so besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Revisionsgerichts, § 8 GKG in der Weise auszulegen, daß Kosten für das Revisionsverfahren nicht zu erheben sind.

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