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   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2455
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch einen SB-Großmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 751
  • GRUR 1993, 754
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Zu dieser gehört auch das Verhalten im Wettbewerb einschließlich der Werbung (vgl. BVerfGE 32, 311 [317]; 65, 237 [247]).

    Wenn das Gesetz unlauteren Wettbewerb untersagt, hält es sich im Rahmen der nach Art. 12 Abs. 1 GG zulässigen Beschränkung der freien Berufsausübung (vgl. BVerfGE 32, 311 [316 f.]).

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist die Feststellung des Sachverhalts grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Grundrechtsbeschränkende Gesetze sind ihrerseits wieder unter Berücksichtigung des beschränkten Grundrechts auszulegen, damit der Vorrang der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Dabei hängt das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeiten namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtlich geschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 54, 208 [215]).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Dies gelte aber nicht für Einkäufe zur Deckung des Privatbedarfs (BGH, GRUR 1978, 173 [176] - Metro I).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Staatliche Maßnahmen, die den Grundrechtsträger dabei beschränken, berühren die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 60, 215 [229]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    In seiner für die Rechtsanwendung maßgeblichen Ausprägung als Willkürverbot ist Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

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