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BVerfG, 08.06.1999 - 1 BvR 810/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 06.06.2006 - V R 8/06
Wiedereinsetzung und Rechtsirrtum; Auslegung von Prozesserklärungen
b) Der Antrag des FA, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, hat nicht die Wirkung, dass der Lauf der Begründungsfrist gehemmt war (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1985 V R 192/84, BFHE 143, 411, BStBl II 1985, 552; vom 28. Dezember 1993 I R 106/93, juris; ebenso zum Antrag auf Aussetzung des Verfahrens BFH-Beschluss vom 17. März 1999 VII B 346/98, juris; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 8. Juni 1999 1 BvR 810/99).