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   BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86   

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https://dejure.org/1986,2255
BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnis - Eintragung in das Verzeichnis - Angemessene Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerBildG § 10 Abs. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 50.80 - (BVerwGE 62, 117 ) entschieden hat, fehlt es an dieser Eintragungsvoraussetzung, wenn die nach dem Vertrag vorgesehene Ausbildungsvergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG nicht angemessen ist.
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Soweit für den Bereich des Ausbildungsbetriebes Tarifverträge bestehen, die die Höhe der Ausbildungsvergütungen festlegen, wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angenommen, daß diese Vergütungen jedenfalls als angemessen anzusehen sind, weil in den tariflichen Vereinbarungen die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt worden sind (vgl. BAGE 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB Nr. 45 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 - EzB Nr. 46 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 230 f.; Weber, BBiG, Stand November 1990, § 10 Anm. 2; Wohlgemuth/Sarge, BBiG, 1987, § 10 Rz 5; vgl. ferner BVerwGE 62, 117, 121 sowie BVerwG Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 - EzB Nr. 48 zu § 10 Abs. 1 BBiG).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist daher eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden darstellt (Urteile vom 8. Dezember 1982 und vom 11. Oktober 1995, aaO; Urteil vom 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10 = AP Nr. 3 zu § 10 BBiG = EzA BBiG § 10 Nr. 2, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 Sa 121/82 - Fredebeul, Berufliche Bildung vor Gericht, Entscheidungssammlung, Bd. 3, § 10 BBiG, 16. Juni 1982; ähnlich BVerwGE 62, 117 = NJW 1981, 2209; BVerwG Urteil vom 20.5.1986 - 1 C 12.86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 48; BayVGH Urteile vom 30. April 1975 - 117 VI 74 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 10 und vom 31. Juli 1975 - 116 VI 74 - BayVBl. 1976, 210; OVG Münster Urteil vom 20. Mai 1985 - 4 A 1555/83 - Fredebeul, aaO, Bd. 3, § 10 BBiG, 20. Mai 1985).
  • BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89

    Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung

    Übrigens sind die Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 62, 117 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80]; Urteil vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 12.86 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 14) geklärt.

    Es genügt nicht, daß sich hinsichtlich der Frage der Angemessenheit der Vergütung eine Verkehrsauffassung gebildet hat, vielmehr muß sich diese Verkehrsauffassung gerade auf die beiden Angemessenheitselemente "fühlbare Unterstützung für den Lebensunterhalt" und "Mindestentlohnung der Leistung" beziehen (Urteil vom 20. Mai 1986 a.a.O. S. 37).

  • VG Göttingen, 10.12.1998 - 2 A 2212/98

    Befreiung eines Studenten von der Rundfunkgebührenpflicht ; Dauerverwaltungsakte

    Zwar geht das BVerwG in ständiger Rechtsprechung für Ansprüche auf Sozialhilfe davon aus, daß sie nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand verwaltungsrichterlicher Kontrolle gemacht werden können, in dem der Träger der Sozialhilfe den Hilfefall geregelt hat, weil Sozialhilfeleistungen keine rentenähnlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter seien und weil es nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts sei, den Hilfefall unter Kontrolle zu behalten (BVerwG NVwZ 1987, 412 (412) [BVerwG 20.05.1986 - 1 C 12/86] ; dazu Birk-Brühl/Conradis, BSHG, 5. Aufl. 1998, Anh. III Rn. 85 ff.).
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