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   BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03   

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https://dejure.org/2004,434
BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Scheitern der Ehe; Verlängerung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; nachträgliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Eingliederungsjahr; Ermessensentscheidung; Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Scheitern der Ehe; Verlängerung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts; Wiederaufgreifen; eigenständiges, eheunabhängiges ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Erwerb eines eigenständigen eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Anwendbarkeit der Neufassung des § 19 Ausländergesetz (AuslG) auf Altfälle in denen die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor In-Kraft-Treten der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 23 Abs. 3; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AuslG § 19 Abs. 2
    D (A), Türken, Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, Ehescheidung, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Gesetzesänderung, Altfälle, Beurteilungszeitpunkt, Auslegung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rückwirkung

  • Judicialis

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG § 19 Abs. 2; ; AuslG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerungsanträge zum eigenständigen Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten bei Ehescheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 86
  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 90
  • DVBl 2004, 1433
  • DÖV 2004, 1050
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Im Übrigen hat der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Aufenthaltsrecht gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht auf die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgestellt (vgl. Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 ).

    Da der Kläger rechtlich keine Möglichkeit hatte, in dem fraglichen Zeitraum einer Beschäftigung nachzugehen, bleibt es bei der in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG vorgesehenen Regelung (vgl. Urteil des Senats vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 ).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit; Dauer; Ehe;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Sie verweisen darauf, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten erst bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehe, nämlich sich zu diesem Zeitpunkt von einem abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrecht zu einem selbständigen Aufenthaltsrecht wandele; auch der Zusammenhang mit der Regelung eines sog. Eingliederungsjahres in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG mache deutlich, dass jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung vom Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden müsse (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. März 2003, EzAR 023 Nr. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2001, InfAuslR 2001, 281; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 8 S 9.01 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 10 S. 116 ; vgl. auch Renner, Nachtrag "Staatsangehörigkeitsrecht" zur 7. Aufl. des Kommentars zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 42 und 45; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 7).
  • OVG Berlin, 06.07.2001 - 8 S 9.01

    D (A), Ausländer, Deutschverheiratung, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis,

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Sie verweisen darauf, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten erst bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehe, nämlich sich zu diesem Zeitpunkt von einem abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrecht zu einem selbständigen Aufenthaltsrecht wandele; auch der Zusammenhang mit der Regelung eines sog. Eingliederungsjahres in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG mache deutlich, dass jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung vom Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden müsse (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. März 2003, EzAR 023 Nr. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2001, InfAuslR 2001, 281; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 8 S 9.01 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 10 S. 116 ; vgl. auch Renner, Nachtrag "Staatsangehörigkeitsrecht" zur 7. Aufl. des Kommentars zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 42 und 45; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 7).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteil vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 = Buchholz 402.240 § 24 AuslG Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Im Hinblick auf seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung hat er ein schutzwürdiges Interesse an der Klärung dieser Frage (vgl. Urteil des Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Danach ist hier der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Mai 2003 maßgeblich, zu dem die Neufassung des § 19 AuslG bereits seit nahezu drei Jahren in Kraft war (vgl. zu einer vergleichbaren Problematik bei § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG Urteil des Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich die (letzte) gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 16.06.2004 - 1 C 20.03 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG Nr. 10 S. 4 f. m.w.N. und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 jeweils Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vgl. nachfolgend).

    40 Gilt bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wie oben dargelegt für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ), gilt dieser Zeitpunkt nunmehr auch für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung.

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