Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,285
BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02 (https://dejure.org/2003,285)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 (https://dejure.org/2003,285)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 (https://dejure.org/2003,285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AuslG § 50 Abs. 3, § 53, § 55 Abs. 2; AsylVfG § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 1 Satz 1
    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Duldungsgründe; Einreiseverbot; tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung; Zielstaatsbezeichnung; Verzicht auf Prüfung von Abschiebungshindernissen; Abschiebungsandrohung auf ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 50 Abs. 3, § 53, § 55 Abs. 2
    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung auf Vorrat; Abschiebungshindernis; Asylbegehren; Asylstreitverfahren; Asylverfahren; Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; Ausländer; Beschleunigungsgebot; Bundesamt; Duldungsgrund; Duldungsgründe; ...

  • Wolters Kluwer

    Androhung der Abschiebung; Kurdische Volkszugehörigkeit yezidischen Glaubens; Gefahr der Verfolgung; Vorliegen von Abschiebungshindernissen; Unmöglichkeit aus tatsächlichen Gründen; Einreiseverbot in konkreten Zielstaat; Entscheidung auf Vorrat; Aufhebung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53; AusG § 50 Abs. 3 S. 2; AuslG § 55 Abs. 2
    Syrien, Kurden, Jesiden, Staatenlose, Einreiseverweigerung, Verfolgungsbegriff, Abschiebungshindernis, Tatsächliche Unmöglichkeit, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 3; ; AuslG § 53; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AsylVfG § 31 Abs. 3; ; AsylVfG § 34 Abs. 1 Satz 1

  • proasyl.info PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat (hier: Syrien) ausnahmsweise ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG aufgehoben werden darf - Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 308
  • NVwZ 2004, 352
  • DVBl 2004, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
    Es darf aber auch die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufheben, wenn - wie hier - aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens zweifelsfrei feststeht, dass eine Androhung auf Vorrat den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Bundesamt darüber entschieden hat und es im gerichtlichen Verfahren hierauf ankommt (zum Rangverhältnis der asylrechtlichen Klageanträge vgl. zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 62 S. 104 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
    Auch in Fällen, in denen aus tatsächlichen Gründen wenig oder keine Aussicht besteht, den Ausländer in absehbarer Zeit abschieben zu können, ist das Bundesamt ermächtigt und regelmäßig gehalten, eine "Vorratsentscheidung" zu § 53 AuslG und in der Abschiebungsandrohung zu treffen und dem Asylsuchenden damit die gerichtliche Überprüfung einer derartigen Entscheidung zu eröffnen, um diese Fragen möglichst frühzeitig zu klären und nicht weiteren behördlichen bzw. gerichtlichen Verfahren vorzubehalten (zu derartigen Entscheidungen "auf Vorrat" vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 52 S. 92 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    vgl. zu den Maßstäben im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308-313 = juris Rn. 13; Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4) = juris Rn. 25.
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Der Asylsuchende hat Anspruch auf die Feststellung eines derartigen Abschiebungsverbotes jedenfalls hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden er aus berechtigtem Anlass sonst befürchten muss (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 52; vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2003 - BVerwG 1 C 21.02 - BVerwGE 118, 308 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 14).
  • VG Stuttgart, 18.08.2022 - 9 K 3739/21

    Ausweisung eines Ausländers; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Dementsprechend sollte es auch möglich sein, bei Aufhebung einer rechtswidrigen Zielstaatsbezeichnung die Abschiebungsandrohung im Übrigen unberührt zu lassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42.99 -, juris Rn. 13 und Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, juris Rn. 13; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2021, § 59 AufenthG Rn. 55).

    53 b. Allerdings wäre auch bei Ausblendung der europarechtlichen Vorgaben und ausschließlicher Prüfung nationalen Rechts im vorliegenden Fall der Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz der in § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG getroffenen Regelung, dass dem Erlass der Androhung u. a. das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegensteht, rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, juris).

    Mit der Abschiebungsandrohung wird das Ziel verfolgt, die Ausreisepflicht eines Ausländers für den Fall der nicht fristgerechten freiwilligen Ausreise durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, juris Rn. 13).

    Unter diesen Umständen darf eine Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" nicht ergehen (BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2021 - 2 M 124/21 -, juris Rn.12; Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 59 AufenthG Rn. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht