Rechtsprechung
AG Esslingen, 30.03.2006 - 1 C 2226/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Mithaftung - Dauerbrenner Parkplatzunfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 2 U 23/89
Auszug aus AG Esslingen, 30.03.2006 - 1 C 2226/05
Zwar gilt auf einem Parkplatz primär das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach 8 1 StVO, so dass die Pflicht des nach dem Parken auf die Fahrspur Zurückstoßenden, eine Gefährdung des Verkehrs auf der Fahrspur in jedem Fall zu vermeiden, eingeschränkt ist und der Verkehr auf der Fahrspur nicht darauf vertrauen darf, dass sein Vorrecht auf jeden Fall beachtet wird (OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 670), jedoch bleibt es, wenn auch gemildert, bei einem Vorrecht des fließenden vor dem ruhenden Ver- E87 5.