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   BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67   

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https://dejure.org/1968,2451
BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67 (https://dejure.org/1968,2451)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1968 - I C 23.67 (https://dejure.org/1968,2451)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1968 - I C 23.67 (https://dejure.org/1968,2451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines Fremdenpasses - Zuständigkeit für eine Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung von Fremdenpässen - Verlegung eines Aufenthalts in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1968, 772
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67
    Jedoch kann in bestimmten Fällen, in denen der erfolglos gebliebene Antragsteller das Begehren auf Vornahme des abgelehnten Verwaltungsaktes nicht mehr verfolgen kann oder will oder aus diesem Grunde die Voraussetzungen für ein Urteil nach § 113 Abs. 4 VwGO fehlen, auch bei einer gegen einen Ablehnungsbescheid gerichteten Klage ein bloßes Aufhebungsurteil in Betracht kommen (BVerwGE 25, 357 [358]).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Davon ist der Senat in anderen Zusammenhängen ebenfalls ausgegangen (Urteile vom 25. April 1968 - BVerwG 1 C 23.67 - Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1; vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 14; vgl. auch Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 72.78 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 13; ferner Redecker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 90 Rdnr. 6 a).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Einen Grundsatz, dass ein beantragtes Verfahren bei der im Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde noch abgeschlossen werden kann (perpetuatio magistratus), gibt es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.1968 - 1 C 23.68 -, DÖV 1968, S. 772; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 2 - 97 -, NVwZ-RR 1999, 633 und Beschl. v. 18.11.1993 - Bf VII 9 - 93 - Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 3 Rn. 14, 35).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Einen Grundsatz, dass ein beantragtes Verfahren bei der im Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde noch abgeschlossen werden kann (perpetuatio magistratus), gibt es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.1968 - 1 C 23.68 -, DÖV 1968, S. 772; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 2 - 97 -, NVwZ-RR 1999, 633 und Beschl. v. 18.11.1993 - Bf VII 9 - 93 - Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 3 Rn. 14, 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Verlegt der Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Ausländerbehörde, kann der Beklagte zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1986 - I C 23.67 -, DÖV 1968, 772; sowie zur Einbürgerung: BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

    Verlegt der Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Ausländerbehörde, kann der Beklagte zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, Juris RdNr. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.04.1968 - BVerwG 1 C 23.67 -, Juris).
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Das gleiche wird zu gelten haben für die sich auf dieses Urteil beziehenden Entscheidungen des I. Senats vom 25. April 1968 - BVerwG I C 23.67 - (Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1) und des VII. Senats vom 15. März 1968 - BVerwG VII C 42.67 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Der Kläger konnte gegen die Versagung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis trotz seines weitergehenden, auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Anliegens deswegen (isolierte) Anfechtungsklage erheben, weil die Beklagte nach dem Umzug des Klägers nach D. für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr örtlich zuständig war (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Zuständigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz [AAZuVO] in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. März 1998 [GBl. S. 187]) und den Anspruch auf Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erfüllen konnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.4.1968 - 1 C 23.67 -, Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1; Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 32.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6; Beschluss vom 21.6.1993 - 1 C 16.93, InfAuslR 1993, 322; Beschluss vom 29.3.1996 - 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 10.12.1996, - 1 C 19/94 -, InfAuslR 1997, 239).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof zutreffend dargelegt, daß der Kläger sich auf einen Aufhebungsantrag beschränken durfte (vgl.Urteil vom 25. April 1968 - BVerwG 1 C 23.67 - Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1 [S. 2]).
  • VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14

    Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis

    Die Klägerin hat zu Recht von der Weiterverfolgung ihres Verpflichtungsbegehrens abgesehen, weil die Beklagte im Hinblick auf den Umzug der Klägerin in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde während des gerichtlichen Verfahrens zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1986 - I C 23.67 - DÖV 1968, 772).
  • VG Düsseldorf, 21.06.1993 - 19 K 1634/93

    Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter

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