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   BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75   

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BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75 (https://dejure.org/1980,870)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1980 - 1 C 23.75 (https://dejure.org/1980,870)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 (https://dejure.org/1980,870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts - Asylberechtigter - Ausweisungsschutz - Abschiebungsschutz - Asylrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Durch die Ausweisung wird nämlich die Tätigkeit des Klägers zugunsten der Vereinigung nicht (nachträglich) als Unrecht behandelt, Die Ausweisung ahndet nicht ein vorangegangenes Verhalten des Ausländers (BVerwGE 35, 291 [293]).

    Ist demnach der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, so hatte die Behörde aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Umstände des Falles unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [295]; 48, 299 [301]; 59, 112 [113]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Insbesondere hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht in BVerfGE 35, 382 (403) auf den Standpunkt gestellt, der Ausländer müsse sich persönlich auf die Zusammenarbeit mit Terrororganisationen eingelassen haben (vgl. auch Beschluß vom 24. September 1979 - 1 BvR 868/79 -).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Ein solches Unvermögen hätte er auch durch einen Vertagungsantrag geltend machen müssen, denn die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterläßt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist eine Differenzierung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips erforderlich (BVerwGE 45, 51 [61]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Es bedarf hier keiner Erörterung, inwieweit Funktionäre und Mitglieder einer Vereinigung vor deren Verbot in ihrer Tätigkeit für die Vereinigung geschützt sind (vgl. BVerwGE 47, 330 [351]) und welcher Schutz insoweit für Funktionäre und Mitglieder von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen gilt.
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Diese Anforderungen erfüllt auch eine Anscheinsgefahr (BVerwGE 49, 36 [42 ff.]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Die spätere Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse muß dagegen bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung der Ausweisung unberücksichtigt bleiben (Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - DVBl. 1980, 752 - DÖV 1980, 725), Auch bedarf es keiner Prüfung, ob der Kläger weitere Ausweisungstatbestände des § 10 Abs. 1 AuslG erfüllt.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Ist demnach der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, so hatte die Behörde aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Umstände des Falles unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [295]; 48, 299 [301]; 59, 112 [113]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch für Ausweisungen, durch die eine von dem Ausländer ausgehende Gefahr abgewendet werden soll (BVerwGE 57, 61 [65]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
    Eine dahin gehende Verpflichtung besteht aber nicht, wenn Umstände eintreten, nach denen im Einzelfall entsprechend gewichtige öffentliche Interessen einem weiteren Aufenthalt entgegenstehen (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8 [S. 11]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9 [S. 15]; vom 15. Juni 1979 - BVerwG 1 B 97.77 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur

  • BVerwG, 28.02.1978 - I A 8.72

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Der Kläger hat aber weder im Erörterungstermin noch in der mündlichen Verhandlung eine längere Vorbereitungszeit verlangt und kann folglich insoweit einen Verfahrensmangel nicht mit Erfolg rügen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Es ist nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden unter den gegebenen Umständen damit rechneten, daß der Kläger, auch wenn er persönlich die Anwendung von Gewalt ablehnen sollte, wegen seiner hervorgehobenen Stellung möglichen Gewalttätern und ihren Helfern aus ihrer Sicht für verschiedene Hilfstätigkeiten geeignet erscheinen und von ihnen dazu herangezogen werden könnte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht (Art. 9 Abs. 1, 2 GG; Art. 11, 16 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, BGBl. 1952 II S. 686; §§ 1, 14, 15 VereinsG), noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Nach dem Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft in München war eine neue, erheblich verschärfte Sicherheitslage entstanden, für die sich die Beklagte durch ihr früheres Verhalten nicht in ihrer Ermessensfreiheit gebunden hatte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Ein asylrechtlicher Schutz, der über den Verfolgungsschutz gewährleistenden Kernbereich des Asylrechts hinausgeht und einen (weiteren) Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, setzt voraus, daß der Ausländer ihn in Anspruch nimmt (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 -).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 unter Hinweis auf BVerwGE 62, 36 und Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - und - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.

    Allerdings muss auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (zum Ausnahmefall der Inanspruchnahme als Anscheinsstörer in einer zugespitzten Krisensituation vgl. Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76 und Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).

  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    (aa) Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG ist enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Die innere Sicherheit wird dabei durch die Fähigkeit des Staates bestimmt, sich nach innen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24).

    Bereits die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt aber die Fähigkeit des Staates, sich gegen solche Angriffe zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Allerdings muss auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (zum Ausnahmefall der Inanspruchnahme als Anscheinsstörer in einer zugespitzten Krisensituation vgl. Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76 und Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muß sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwGE 62, 36 (39 f.) im Anschluß an Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 137 f. bzw. Nr. 76, S. 148).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 76.76

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage - Rechnen mit Anschlägen arabischer

    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Angesichts der Ziele der GUPS und ihres Charakters als Hilfsorganisation palästinensischer Terrorgruppen ist es nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden befürchteten, der Kläger könnte an Gewaltaktionen mitwirken (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht, noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterläßt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 136]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet worden ist, um eine Berufsausbildung zu absolvieren, regelmäßig bis zum Abschluß der Ausbildung der weitere Aufenthalt zu ermöglichen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - [a.a.O. S. 142]).

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Allerdings muss auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (zum Ausnahmefall der Inanspruchnahme als Anscheinsstörer in einer zugespitzten Krisensituation vgl. Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76 und Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

    Allerdings muss auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (zum Ausnahmefall der Inanspruchnahme als Anscheinsstörer in einer zugespitzten Krisensituation vgl. Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76 und Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).
  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

    BVerwG, Urteile vom 11.11.1980, 1 C 23.75,, InfAuslR 1989, 173; vom 15.03.2005, 1 C 26.03, BVerwGE 123, 114; Gemeinschaftskommentar, wie vor, § 54 Rdnr. 637 m.w.N.

    BVerwG, Urteile vom 11.11.1980, 1 C 23.75, wie vor; vom 11.11.1980, 1 C 46.74, NJW 1981, 1915; vom 17.03.1981, 1 C 74.76, BVerwGE 62, 36 ff; kritisch Gemeinschaftskommentar § 54 Rdnr. 639, wonach zumindest eine aufgrund besonderer Umstände konkret greifbare Gefahr erforderlich sein soll, der Ausländer werde zu Hilfeleistungen zu terroristischen Aktionen herangezogen, die in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 11 S 308/11

    Zu Unterstützungshandlungen terroristischer Vereinigungen - hier: Libanesische

  • BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen begangener Dienstvergehen durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerwG, 11.04.1983 - 1 B 138.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • VG München, 17.02.2017 - M 17 K 16.33435

    Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Zweitantrag

  • BVerwG, 03.12.1984 - 9 B 13153.82

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln -

  • BVerwG, 14.10.1981 - 1 B 141.81

    Darlegungserfordernisse bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Würzburg, 23.09.2015 - W 1 K 14.30497

    Keine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft der Roma

  • VG München, 26.08.2009 - M 9 K 08.4559

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.; Ausweisung wegen Gefährdung der

  • VG Berlin, 14.03.1991 - 24 A 123.91

    Unmittelbare Abschiebung in ein Drittland und Anordnung der sofortigen

  • VG Berlin, 15.03.1991 - 24 A 116.91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

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