Weitere Entscheidung unten: AG Stuttgart, 23.06.2006

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   AG Stuttgart, 03.07.2006 - 1 C 2369/06   

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AG Stuttgart, 03.07.2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,45791)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,45791)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,45791)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abtretung von Ansprüchen auf Rechtsschutzleistung; Möglichkeit der Vereinbarkeit eines vertraglichen Abtretungsverbots; Anspruch auf eine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.07.2006 - 1 C 2369/06
    Gegen die Wirksamkeit dieses vertraglichen Abtretungsverbots bestehen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - unter dem Aspekt des § 9 AGBGB bzw. § 307 BGB n.F. - keine Bedenken (vgl. dazu etwa BGH NJW 1988, 1210; Harbauer, ARB, 7. Aufl., Rz.3 ff. zu § 20 ARB 75).
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   AG Stuttgart, 23.06.2006 - 1 C 2369/06   

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https://dejure.org/2006,72955
AG Stuttgart, 23.06.2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,72955)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,72955)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 1 C 2369/06 (https://dejure.org/2006,72955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einzug anwaltlicher Vergütungsforderungen durch anwaltliche Verrechnungsstelle: Bedeutung des Abtretungsverbots in der Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus AG Stuttgart, 23.06.2006 - 1 C 2369/06
    Gegen die Wirksamkeit dieses vertraglichen Abtretungsverbots bestehen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - unter dem Aspekt des § 9 AGBGB bzw. § 307 BGB n. F. - keine Bedenken (vgl. dazu etwa BGH NJW 1988, 1210; Harbauer, ARB, 7. Aufl., Rz. 3 ff. zu § 20 ARB 75).
  • BGH, 24.04.2008 - IX ZR 53/07

    Factoring war auch vor Gesetzesänderung 2007 rechtmäßig

    Die von der Revisionserwiderung zur Nachprüfung gestellte Ansicht einzelner Instanzgerichte (z.B. AG Stuttgart AGS 2006, 425 f m. Anm. Kilian), die Zustimmung des Mandanten zur Abtretung des Anwaltshonorars sei seinem Rechtsschutzversicherer gegenüber nach § 17 Abs. 7 ARB 94, § 20 Abs. 1 ARB 75 unwirksam, weil der Versicherte damit einseitig auch über den Rechtsschutzanspruch verfüge, beruht auf Rechtsirrtum.
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