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   BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03   

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BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03 (https://dejure.org/2004,1007)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 1 C 27.03 (https://dejure.org/2004,1007)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 (https://dejure.org/2004,1007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 26; AuslG § 53 Abs. 6
    Asylantrag; Abschiebungsschutz; individuelle Rechtsposition; Familienangehörige; Familienasyl.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 26
    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz; Asylantrag; Asylantrag; Asylbewerber; Ausländer; Eltern; Familienangehörige; Familienangehöriger; Familienasyl; Familienasyl; Familieneinheit; Familienschutz; Individualrecht; Mutter; Rechtsposition; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz - Auswirkungen des Schutzbedürfnisses eines nahen Familienangehörigen auf die eigene Rechtsposition - Möglichkeit der Abschiebung einer alleinstehenden Mutter nach Nigeria

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6; AsylVfG § 26
    Nigeria, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Kinder, Extreme Gefahrenlage, Familienangehörige, Eltern, Familienasyl, Analogie

  • Judicialis

    AsylVfG § 26; ; AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 26; AuslG § 53 Abs. 6
    Kein eigener Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefährdung im Zielstaat bei Schutzbedürfnis naher Angehöriger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz für Kleinkind erfordert individuelles Verfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz für Kleinkind erfordert individuelles Verfahren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.6.2004)

    Gesondertes Verfahren bei Abschiebung von Kindern // Mutter kann sich nur indirekt auf Schutz der Tochter berufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1371
  • DVBl 2004, 1439 (Ls.)
  • DÖV 2004, 1050
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.1999 - 9 C 13.99
    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Deshalb vermag - auch schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Gefährdung von Kindern kein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG für die Eltern zu begründen (Urteil vom 8. November 1999 - BVerwG 9 C 13.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 26; Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 9 B 153.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 35).

    Würde ein solches Abschiebungshindernis hier für die Tochter der Klägerin festgestellt - was bisher nicht der Fall ist -, wäre dies von der Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung über den Vollzug der Abschiebung der Klägerin zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 8. November 1999, a.a.O., S. 34; Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 ).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Würde ein solches Abschiebungshindernis hier für die Tochter der Klägerin festgestellt - was bisher nicht der Fall ist -, wäre dies von der Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung über den Vollzug der Abschiebung der Klägerin zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 8. November 1999, a.a.O., S. 34; Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 ).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Auch der Zweck der gesetzlichen Regelungen zielt auf den Schutz vor individuell-konkreten Gefahren, die dem betroffenen Ausländer selbst im Zielland seiner Abschiebung drohen (vgl. Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu § 53 Abs. 6 AuslG, BTDrucks 11/6321 S. 75; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322 ).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Ein solches setzt voraus, dass die Klägerin im Falle ihrer Abschiebung nach Nigeria gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Sie lässt sich namentlich nicht aus einer entsprechenden Anwendung der Regelung des Familienasyls in § 26 AsylVfG herleiten (so zum Abschiebungsschutz nach § 51 AuslG: Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173 S. 20; allgemein zu § 53: Treiber, in: GK-AuslR § 53 Rn. 121.1).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 9 B 153.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr der Beschneidung als

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
    Deshalb vermag - auch schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Gefährdung von Kindern kein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG für die Eltern zu begründen (Urteil vom 8. November 1999 - BVerwG 9 C 13.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 26; Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 9 B 153.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 35).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

    Die Unterschreitung auch des eigenen Existenzminimums, die in der Familiensituation aus der existenziellen Notlage für jedes einzelne Familienmitglied folgt, ist dann auch nicht eine bloß mittelbare Gefährdungssteigerung aus den "Versorgungslasten" für nahe Familienangehörige; sie bewirkt auch nicht, dass lediglich das Schutzbedürfnis eines nahen Familienangehörigen zu einer eigenen Rechtsposition des Ausländers führt (dies - für eine andere Fallkonstellation ablehnend - BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

    Die Unterschreitung auch des eigenen Existenzminimums, die in der Familiensituation aus der existenziellen Notlage für jedes einzelne Familienmitglied folgt, ist dann auch nicht eine bloß mittelbare Gefährdungssteigerung aus den "Versorgungslasten" für nahe Familienangehörige; sie bewirkt auch nicht, dass lediglich das Schutzbedürfnis eines nahen Familienangehörigen zu einer eigenen Rechtsposition des Ausländers führt (dies - für eine andere Fallkonstellation ablehnend - BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.).

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31960

    Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation

    Insoweit gilt, dass § 26 AsylG ausweislich seines Wortlauts auf den im vorliegenden Berufungsverfahren allein streitgegenständlichen Anspruch auf ein nationales Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG keine Anwendung findet; ein nationales Abschiebungsverbot muss vielmehr stets in der Person des jeweiligen Betroffenen selbst begründet sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2004 - 1 C 27.03 - NVwZ 2004, 1371 = juris Rn. 9 zu § 53 Abs. 6 AuslG; BayVGH, U.v. 21.9.2009 - 21 B 08.30221 - juris Rn. 13-16).

    Zwar trifft es zu, dass die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG - wie ausgeführt - stets hinsichtlich jeder Einzelperson zu prüfen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2004 - 1 C 27.03 - NVwZ 2004, 1371 = juris Rn. 9 zu § 53 Abs. 6 AuslG).

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