Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.07.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2007 - 1 B 169.06 (1 C 5.07)   

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https://dejure.org/2007,21681
BVerwG, 07.02.2007 - 1 B 169.06 (1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,21681)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 1 B 169.06 (1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,21681)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 1 B 169.06 (1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,21681)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 B 286.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung,

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2007 - 1 B 169.06
    Insoweit wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss vom heutigen Tage BVerwG 1 B 286.06 Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.2007 - 10 C 30.07 (bisher: 1 C 5.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27732
BVerwG, 09.07.2007 - 10 C 30.07 (bisher: 1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,27732)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2007 - 10 C 30.07 (bisher: 1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,27732)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 10 C 30.07 (bisher: 1 C 5.07) (https://dejure.org/2007,27732)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2007 - 10 C 30.07
    Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 Satz 1 RVG und beträgt bei Klagen auf Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft 3 000 EUR (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 1 C 29.03 - juris).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2007 - 10 C 30.07
    Billigem Ermessen entspricht es vorliegend, die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, da seine Revision voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - juris) und seine Einbürgerung, die letztlich zur Erledigung des Rechtsstreits geführt hat, seiner Sphäre zuzurechnen ist.
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